Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, dem sei von einem Wechsel abzuraten, berichtet das Blatt. In der gesetzlichen Krankenversicherung seien Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen mitversichert. Ansonsten biete sie die gleichen Leistungen wie der Basistarif. Zudem könne auch ein privater Vollversicherungstarif günstiger sein als der Basistarif, und gleichzeitig mehr Leistungen bieten.Seit dem 1. Januar müssen alle Privatversicherer einen Basistarif anbieten, der den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer von rund 570 Euro nicht überschreitet. Versicherer dürfen Ältere und Kranke nicht mehr ablehnen oder Risikozuschläge erheben. Abgerechnet wird dann nicht mehr mit der Versichertenkarte, sondern per Rechnung, die der Patient nach der Behandlung erhält und dann bei der Krankenversicherung einreicht.