Am 11. März 2013 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Koblenz bei einer Kontrolle im Raum Trier mehr als 250.000 Euro Bargeld bei einem Reisenden.

Der Mann wurde aus Luxemburg kommend von den Beamten kontrolliert. Die Frage nach mitgeführten Barmitteln von 10.000 Euro oder mehr verneinte er. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten insgesamt fünf Päckchen zu je 50.000 Euro, die er an verschiedenen Stellen am Körper und in der Kleidung versteckt hatte. Die restlichen 3.000 Euro befanden sich in seiner Hosentasche.

Bereits am 8. März 2013 kontrollierten Beamte zwei Männer, die aus Belgien nach Deutschland einreisten. Auf Befragen gaben diese an, in Luxemburg gewesen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Barmitteln wurde hier ebenfalls verneint. In der Seitenverkleidung des Kofferraums fanden die Beamten allerdings einen Kaufbeleg über ein Kilogramm Barrengold. Der Fahrer gab an, der Goldbarren befinde sich noch bei der Bank. Nach intensiver Befragung durch den Beamten zog er dann den Goldbarren im Wert von 39.800 Euro aus der Jackentasche.

Gegen die Männer wurde jeweils ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldens von Barmitteln eingeleitet.