In einem Ratgeber des EIC Trier für Grenzgänger, die in Deutschland leben und in Luxemburg arbeiten, werden viele Fragen zu Themen wie Arbeits- und Sozialrecht, aber auch steuerliche Regelungen erläutert.

Grenzgänger und Arbeitgeber, die in Luxemburg deutsche Pendler beschäftigen, müssen sich mit einer Reihe von steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen vertraut machen.
Mit einer Grenzgängertätigkeit gehen viele Besonderheiten im Arbeitsleben einher.
Nicht nur die Arbeitsbedingungen sondern auch die Steuer- und Sozialversicherungsregelungen
unterscheiden sich.

Auch Arbeitgeber müssen viel beachten.
Einige regionale Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer zeitweise sowohl an ihrem Firmensitz in Deutschland als auch in ihrer Niederlassung in Luxemburg bzw. entsenden ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer im Auftrag des Luxemburger Unternehmens zu Arbeitseinsätzen nach Deutschland oder in Drittländer.

Fundiertes Wissen dafür bietet die Broschüre des EIC, die hier kostenlos zum Download bereitsteht.

In dem Leitfaden werden Themen, wie das Doppelsteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und Deutschland oder die Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen und zur Erklärung und Abführung der Einkommensteuer in Deutschland behandelt. Auch die Entsendung ist ein Thema.

Beim Arbeitsrecht geht es zum Beispiel um Arbeitsverträge, Kündigung und Probezeit.
Auch Arbeitszeit, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit wird behandelt.