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Forum / Arbeitswelt

Urlaubsgeld/13. Monatsgehalt - Gleichheitsprinzip  

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emoolaf
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9 Jahren  ago  

Hallo,

Ich bin Berliner, habe ein Jobangebot in Luxemburg bekommen als Home Office Mitarbeiter.

Ich weiß, dass zumindest 2 Leute in der Firma Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt bekommen. Für meinen vertrag ist es nicht vorgesehen. Gibt es in Lux auch das Gleichheitsprinzip? Also habe ich ein Recht darauf?

Und meine zweite Frage ist, muss ich mein Gehalt nur in Lux versteuern, oder auch in Deutschland? Im Vertrag steht, dass der Ort der Tätigkeit im Firmensitz ist, ich aber von zu hause arbeiten kann.


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Hanna1
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9 Jahren  ago  

Hallo,

zur Frage mit dem 13. Monatsgehalt kann ich nichts sagen.

Wenn Du ausschliesslich von zuhause (also Berlin?) arbeitest, musst Du ganz sicher Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Deutschland zahlen und nur in Deutschland. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg (suche einfach mal mit diesem Stichwort hier im Forum!), nach dem nur derjenige im Arbeitsland (und nicht im Wohnsitzland) besteuert wird, der als Grenzgänger maximal 19 Tage im Jahr NICHT in Luxemburg arbeitet. D.h., wenn Dur mehr als 19 Tage im Jahr in Deutschland (oder auch im sonstigen Ausland) arbeitest, wirst Du nach dt. Recht versteuert. Wo der Sitz der Firma ist, ist in dem Fall egal, es geht darum, wo Du selbst arbeitest.


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

w/ 19 Tage Regelung: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf


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9 Jahren  ago  

In diesem Fall sind 100% in Deutschland zu versteuern und es sind nur die deutschen Sozialversicherungsabgaben fällig.


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emoolaf
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9 Jahren  ago  

ok also auch die krankenkasse? wie läuft das dann ab?

sprich, mir wurde gesagt ich bin über die Lux Firma krankenversichert, und bekomm für deutschland von meiner jetzigen Kasse eine Karte


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Hanna1
128 Messages

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9 Jahren  ago  

Eigentlich ist es so bei "richtigen" Grenzgängern, also die auch in Lux. besteuert werden mit ihrem Gehalt, dass sie eigentlich in Luxemburg krankenversichert sind, dort die Karte der Sécurité sociale haben, jedoch über ein europäisches Formular auch eine Krankenkasse in Deutschland aussuchen können, die sozusagen die Betreuung im Wohnland übernimmt (Kosten werden dann von der dt. Krankenkasse nachher mit Lux. abgerechnet).

Aber da Du ja auch Sozialversicherung in Deutschland zahlen wirst, bist Du - schätze ich mal - ganz normal wie ein deutscher Arbeitnehmer krankenversichert. Wer da andere Infos hat, bitte korrigieren...


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9 Jahren  ago  

Viel besser. Allerdings nur für deine Firma!

Dein AG macht das zunächst über Luxemburg und ja am Anfang wirst du in Luxemburg versichert sein und alles schaut super aus.

Dann überspringst du das 25% Limit und die Sozialversicherungsträger werden sich bei dir melden, dann werden die Beträge die in Luxemburg eingezogen wurden an Deutschland übergeben und das Delta zu den deutschen Sätzen inkl fehlendem Delta des Arbeitgeberanteil wird man dir in Rechnung stellen.


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emoolaf
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9 Jahren  ago  

welches 25% limit?

Der AG meinte heute zu mir, dass ich zwar in D steuerpflichtig bin, aber die sozialversicherungsabgaben über Lux laufen.


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Auf deutsch: wenn du mehr als 25% deiner Arbeit in Berlin im HomeOffice erledigst, bist du in Deutschland voll sozialversicherungspflichtig zu den deutschen Beitragssätzen.

Ich glaube du lässt dich da auf etwas ein, dessen Tragweite du nicht überblickst und bei einem Arbeitgeber, der entweder keinen Plan hat oder dir das bewusst vorenthält.

Grenzgänger heissen Grenzgänger weil sie (möglichst täglich) "über die Grenze gehen". Und nur für diese wurden Regelungen wie Besteuerung, Versicherung ausserhalb des Wohnsitzstaates geschaffen.

Ist ja aber alles keine Problem, rechne einfach dein lux. Bruttogehalt mit einem deutschen Gehaltsrechner durch, dann siehst du was netto bleibt, vielleicht entspricht das ja deinen Vorstellungen.

Und um deine eigentliche Ausgangsfrage zu beantworten, nur wenn deine Tätigkeit/Firma einem Tarifvertrag unterliegt, kannst du einfordern was andere haben, so es denn dem Mindeststandard des TV entspricht. Ansonsten gilt, Gehalt ist Verhandlungssache.

Viele Glück


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emoolaf
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9 Jahren  ago  

gut, also ist es wie ich gedacht hab, dass alles hier versteuert wird, und ich auch hier meine sozialabgaben leiste. dann bekomm ich zwar netto weniger raus als in Lux, aber hab dann auch wenigstens HIER anspruch auf ALG1 falls es soweit kommen sollte, und nicht in Lux.

jetzt bleibt für mich nurnoch die frage, wie das ganze funktioniert, speziell jetzt die krankenversicherung, muss ich da tätig werden oder der AG?

ich hab ja dann sogesehen garnichts mit deren Kasse zu tun?


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9 Jahren  ago  

hier eine leicht verständliche Erklärung:

"Neue Gesetzgebung seit dem 1. Mai 2010

Seit dem 1. Mai 2010 gilt die neue Gesetzgebung für die soziale Sicherheit in Europa. Ausgangspunkt ist, dass Sie in dem EU-Land versichert sind, in dem Sie arbeiten, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben. Arbeiten Sie in 2 oder mehr Ländern? Dann können Sie seit dem 1. Mai 2010 in einem anderen EU-Land versichert sein. Wenn Sie 1 Arbeitgeber haben, sind Sie zukünftig in dem Land versichert, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn Sie in diesem Land mindestens 25% Ihrer Zeit arbeiten. Ansonsten sind Sie in dem Land versichert, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Hat Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert. Auch wenn Sie für 2 Arbeitgeber in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, sind Sie in Ihrem Wohnland versichert."


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

ALG1 Anspruch hättest du in jedem Fall nur in Deutschland, das gilt auch für Grenzgänger die komplett in Lux sozialversichert sind. Anspruch auf Arbeitslosengeld nach lux. Recht hat man nur, wenn man in Lux wohnt. Aber dafür zahlt man ja in Lux auch keinen monatlichen Beitrag für die Arbeitslosenversicherung.

Dein Arbeitgeber wird dich jetzt erstmal ganz normal in Lux. anmelden, das wird auch super laufen mit niedrigeren lux Sozialversicherungs-Abgaben. Du kriegst eine Versicherungskarte von der deutschen Referenzkasse deiner Wahl. Du arbeitest in D und alles ist gut. SOLANGE es keiner merkt, dass du mehr als 19 Tage in D arbeitest (Steuer) oder mehr als 25% deiner Arbeitszeit in D arbeitest (Sozialversicherung). Denn dann bist du am Arsch, ganz krass ausgedrückt, nicht dein Arbeitgeber. Dann hast du wenn es dumm läuft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug an der Backe und darfst zusätzlich zu deinen Beiträgen noch den Arbeigeberanteil zahlen, wie info schreibt. Dann hast du bei richtig Pech noch weniger netto als in D. Also an deiner Stelle, wenn du den Arbeitsvertrag wirklich unterschreiben willst, würde ich mich direkt bei der deutschen Krankenkasse/Rentenkasse etc. melden und denen das schildern.


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emoolaf
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9 Jahren  ago  

jqa, also ich hab auf jeden fall vor, um irgendwelchen problemen aus dem weg zu gehen, mich hier für alles anzumelden.

da es nur ein teilzeit job ist, falle ich ehh nicht in den bereich für einkommenssteuer.

wenn ich den vertrag jetzt unterschreibe, muss der AG sich also eigentlich an MEINE deutsche krankenkasse wenden richtig?


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Vorsicht, die Grenze für Einkommensteuer ist bei 19 Tagen, also wenn du nur 20 Tage für das lux. Unternehmen tätig warst, und wenn es nur 10 Minuten an dem jeweiligen Tag waren, musst du es den deutschen Steuerbehörden melden. Freilich werden dann nur die 10 Minuten x 20 Tage berechnet, aber du bist "steuerpflichtig" in D. Ich denke, so wenig Teilzeit kann das gar nicht sein, dass du nicht betroffen bist. Aber musst du selbst wissen.

Dein AG meldet dich nur bei der lux. Krankenkasse an und du musst mit einem speziellen lux. Formular zu deiner Krankenkasse gehen und diese als Referenzkasse tätig werden lassen.

Wenn Teilzeit heisst, du hast noch einen zweiten Job in D, ist das natürlich wieder etwas anderes.


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9 Jahren  ago  

@PsstGeheim

Das mit den 10min ist so nicht ganz richtig.

Der Eventtag existiert schon, aber steuerlich wir auf fiskalische Stunden am Eventtag gerundet. Bis 30min wird abgerundet und danach aufgerundet.

In deinem Beispiel würde das bedeuten. 20 Eventtag mit jeweils 10min die abgerundet werden = 0 Stunden steuerpflichtig