Hallo,
ich bin in Luxemburg angestellt und soll für 1 bis 5 Monate (die genaue Dauer steht noch in den Sternen) nach Deutschland entsendet werden (Projektabwicklung im Werkvertrag). Ich habe Grenzgängerstatus (aber nicht bezüglich Deutschland), d.h. ich würde in einem Drittstaat arbeiten, in dem ich weder einen Wohnsitz noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.
Für Deutschland kann meines Wissens - von Luxemburg aus betrachtet - die entsendende Firma einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand von 50,00 EUR und eine Übernachtungspauschale von 150,00 EUR an mich ausbezahlen.
Ist es in Luxemburg nun so wie in Deutschland, dass der Verpflegungsmehraufwand nach 3 Monaten versteuert werden muss und die Übernachtungspauschale steuerfrei bleibt oder gelten in Luxemburg abweichende Regelungen? Meine Recherche in den Weiten des Internets hat mir diesbezüglich keine befriedigende Antwort verschafft.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe, Christian