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Forum / Arbeitswelt

vorzeitige Alterspension mit 57  

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6 Jahren  ago  

@ Pferd.....habe einen Bescheid der Deutschen RV ausgefüllt und meine Tätigkeit in Lux angegeben. Daraufhin hat sich die Deutsche RV mit der lux. CNAP ausgetauscht und seitdem ist es auf meinem Schreiben vermerkt


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

@PsstGeheim, deine Aussage verstehe ich nicht. Die 57 als Lebensalter war immer ein Grundparameter. Die nächste Stufe war nie 60...

Oder anders ausgedrückt: Wenn du erst mit 57 Jahren und 8 Monaten deine 480 Pflichtmonate erreichst, kannst du natürlich ab diesem Zeitpunkt in Rente gehen, nicht erst mit 60zig...

Wie ich die Änderungen interpretiere, bleibt es bei den 57/480Monaten, aber die Schichtarbeitszeiten wurden hinsichtlich Anerkennung geändert — richtig INFO?


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borusse
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6 Jahren  ago  

@info @alle Werden denn die Zeiten des deutschen Grundwehrdienst/Zivildienst auch In Lux als anrechenbare Zeiten gewertet?


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6 Jahren  ago  

Die in den EU-Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten werden in jedem Staat zusammengerechnet und für die Berechnung der Rente berücksichtigt. Da Wehrdienst­zeiten Pflicht­beitrags­zeiten in D sind, werden sie nur über diesen Weg anerkannt; also nicht direkt in L!


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borusse
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6 Jahren  ago  

@CandiM

Vielen Dank.

Nur zu meinem Verständnis: D bescheinigt z.B. 20 Jahre Pflichtbeitragszeiten 240 Monate (u.a. Wehrdienst) im Rentenversicherungsverlauf und Lux erkennt diese dann betreffend der 57/480 Regelung an?


Anonymous
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6 Jahren  ago  

Im Prinzip ja. Wie das allerdings im Detail aussieht, weiß ich auch nicht.

D.h. Im deutschen Rentenrecht gibt es die folgenden rentenrechlichen Zeiten: Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten, beitragsgeminderte Zeiten; Beitragsfreie Zeiten: Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit, Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten : Kindererziehungszeit

Im luxemburgischen Recht sind das: Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, Fakultative Versicherungszeiten, Nachkauf von Versicherungszeiten, Ergänzungszeiten.

Wie diese aufeinander abgebildet werden, kann ich nicht sagen.

Bei Pflichtversicherungszeiten sollte das aber klar sein.


Anonymous
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6 Jahren  ago  

Was Du natürlich bei 240 Monaten in D und 240 Monaten in L beachten musst ist, dass Du die Rente aus Deutschland erst mit 67 bekommst und ab 57 dann keine rentenrechtlichen Zeiten mehr in D berücksichtigt werden!


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xd67iu
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6 Jahren  ago  

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja auch helfen, ich habe auch Fragen zu diesem Thema:

Ich werde im Januar 2018 53 Jahre alt, und wechsle zum 01.01.2018 gezwungenermassen wegen Kündigung wieder zurück nach Deutschland. In Luxemburg war ich 9 Jahre und 10 Monate.

Pflichtbeitragszeiten habe ich in D seit meinem 17. Lebensjahr, in Lux. seit 03/2008.

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich doch dann, obwohl ich in D dann beschäftigt bin, die vorzeitige lux. Altersrente ab 57 in Anspruch nehmen. Oder?

Würde es für mich einen Sinn machen, die mir fehlenden luxemburgischen 2 Monate Pflichtbeiträge nachzuzahlen, damit ich 10 Jahre in Lux. voll habe?

Ich hoffe, Ihr könnt helfen und Infos geben. Danke schon mal.

VG xd67iu


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Toleranter
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6 Jahren  ago  

Zu beachten: Für die 57er Regelung zählen nur Plichtbeitragsjahre - ein freiwilliger Zukauf etc. ist nicht möglich - nur für die 60er Regelung.

Wenn du die 480 Monate in Lux erfüllst, hast du m.E. Anspruch darauf, in Rente zu gehen. NUR: Du bekommst dann Rente aus deinem Anspruch, der aus 9 Jahren und 10 Monaten resultiert !!!! Damit kommst du monatlich hin? Du bist dann in Rente, kannst bzw. dürftest m.E. dann auch in DE nicht mehr erwerbstätig sein ... Kann mich hier natürlich irren, aber ...


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abc123
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6 Jahren  ago  

Rente in Lux und Vollbeschäftigung in D geht nicht


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info
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6 Jahren  ago  

Bei der Rente mit 57 ist die Arbeitszeit für einen Job nicht limitiert, wohl aber die Höhe des Einkommen. Wenn Rente und Einkommen aus dem Nebenjob den Mittelwert des Einkommen der letzten 3 Jahre überschreiten reduziert sich automatisch der Rentenbetrag.


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Verzaimlix
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6 Jahren  ago  

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Kurtis
216 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo, kurz nochmal zu den anerkannten Zeiten:

Zählt bei der 57Jahre Regelung (480 Monate) auch Zeiten mit, in dem jemand effektiv arbeitslos war? Es werden zwar in der Zeit die Renten-Beiträge von der Agentur für Arbeit übernommen, aber es wurde ja nicht "gearbeitet"? Idee?


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Bei der dt. Rentenversicherung zählen in der Regel Zeiten, in denen man Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen hat, als Beitragszeiten ! D.h. sie werden wie Zeiten, in denen man "richtig" gearbeitet hat behandelt!


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hghirsch1
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6 Jahren  ago  

Ich kann ebenfalls bestätigen das die Arbeitslosenzeit (ALG1) als 'Pflichtversicherungszeit' bei der 57er Regelung (Lux.Rentenversicherung) berücksichtigt wird.