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Forum / Familie und Gesundheit

Teilzeit Eltern Urlaub und Feiertage  

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Acaillot
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8 Jahren  ago  

auf guichet.lu steht unter Teilzeitelternurlaub: "die monatliche Arbeitszeit muss mindestens der Hälfte der in dem Unternehmen üblichen normalen Arbeitszeit entsprechen" und " Während des Teilzeitelternurlaubs wird die berufliche Tätigkeit um mindestens die Hälfte der im Unternehmen üblichen wöchentlichen Arbeitszeit (d.h. um höchstens 20 Stunden) reduziert" --> das heißt für mich immer noch, dass man minus 50% der geleisteten Wochenarbeitszeit rechnet und nicht minus 20h pauschal.

Kannst du uns bitte sagen, wo das steht?


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Jenny0612
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8 Jahren  ago  

http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/conges/conge-parental.html#anchor65124e72-7abb-4865-9617-13eb9279753e

Zum Beispiel da! Aber auch auf der Seite der CNPF


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Super, danke.