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Forum / Steuern und Finanzen

Baby Year bei gleichzeitiger Vollzeitarbeit  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

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6 Monaten  ago  

Die Babyjahre kann man auch mit dem Rentenantrag beantragen. Aber bitte das Kreuzchen richtig setzen; nachträglich korrigieren geht dann nicht mehr!

Voraussetzung für den Zuspruch ist aber, dass man während der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert war, sowie mind. 12 Monate in den 4 vorherigen Jahren!

Deine Frau hat daher keinen Anspruch auf den Bonus. Ihr solltet die Babyjahre also nur für Dich beantragen und nicht die Möglichkeit der Aufteilung nutzen! Den Antrag müssen immer beide Ehepartner unterschreiben. 


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mgmDE82
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6 Monaten  ago  

Hallo, wenn ich Babyjahre angerechnet bekomme: Ich habe 38 Pflichtversicherungsjahre durch arbeiten erlangt, wenn ich nun Antrag auf Babyjahre stelle und die 2 Jahre angerechnet bekomme, habe ich dann die 40 Jahre Pflichtversicherungszeiten voll um dadurch Anspruch auf Rente ab 57 zu erlangen?


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info
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6 Monaten  ago  

Nein, es bleibt bei den 38 Jahren. 


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mgmDE82
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6 Monaten  ago  

Ok, wie ist dann der Absatz zu verstehen, letzter Punkt: 

Altersrente - Chambre des salariés - CSL

 

"

Diese tatsächlichen Versicherungszeiten sind Zeiten, die sowohl für den Erwerb des Rentenanspruchs (Wartezeit) als auch für die Rentenberechnung zählen.

Als Erwerbstätigkeitszeiten oder gleichgestellte Zeiten, für die Beiträge gezahlt wurden, werden berücksichtigt:

  • Zeiten, in denen eine nicht selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist;
  • Zeiten, in denen eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist;
  • Zeiten, für die ein Ersatzeinkommen gezahlt worden ist, auf dem Beiträge für die Rentenversicherung erhoben werden (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld);
  • Zeiten, in denen Mitglieder von Religionsgemeinschaften und ihnen gleichgestellte Personen eine Tätigkeit zum Wohle von Kranken oder im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt haben;
  • Zeiten, die den im Rahmen einer praktischen Lehre vergüteten Berufsausbildungszeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres entsprechen;
  • Zeiten, in denen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern oder bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten von den Eltern und Verschwägerten bis einschließlich des dritten Grades eines Versicherten eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist, vorausgesetzt, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, das Elternteil oder der Verschwägerte war mindestens 18 Jahre alt und hat dem Versicherten in einem solchen Maße notwendige Dienste geleistet, dass diese als Haupttätigkeit gelten können;
  • auf Antrag  ein Zeitraum von 24 oder 48 Monaten, in dem Eltern eines oder mehrere Kinder in Luxemburg erzogen haben (Babyjahre);"

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

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6 Monaten  ago  

@MgmDe82: die Babyjahre werden nur dann zeitlich berücksichtigt, wenn Du nicht gleichzeitig gearbeitet hast (auch Teilzeit)! 

Wenn Du also eine Auszeit von 2 Jahren zur Erziehung des Kindes direkt nach der Geburt genommen hast, dann zählen diese Jahre zusätzlich und werden auch als Pflichtversicherungsjahre eingetragen.


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info
3674 Messages

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6 Monaten  ago  

@MischMasch

Beantwortet die Überschrift nicht recht gut worum es geht.

Baby Year bei gleichzeitiger Vollzeitarbeit  


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mgmDE82
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6 Monaten  ago  

Ok, also auch bei Elternzeit, Teilzeit bekomm ich keine Zeit / Lücke damit geschlossen, wohl aber eine höherer Rente? Wenn ich nun erst mit 58 Jahren die 40 Jahre Pflichversicherungszeiten voll hab, kann ich dann mit 58 Rente beantragen?


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FrecherFritz
78 Messages

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6 Monaten  ago  

Ja. Was zuerst erreicht wird. Das Mindestalter(65 Jahre) oder 40 Jahre pflichterversichert sein und MINDESTENS 57 Jahre alt sein.

Du kannst aber auch früher in Rente, indem Du Beiträge für die Jahre, die Du nicht mehr arbeiten gehst, vorher schon bezahlst.


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mgmDE82
6 Messages

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6 Monaten  ago  

Ok, aber auch in dem Fall, also Beiträge selber zu zahlen, geht es frühestens mit 57 richtig?


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FrecherFritz
78 Messages

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6 Monaten  ago  

Das kann ich leider nicht sagen.


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Kurtis
229 Messages

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6 Monaten  ago  

Nein, freiwillige Einzahlungen gehen (gelten) nur für die vorgezogene Altersrente mit 60 Jahren.

Für die 57er Regelung MUESSEN es 480 Monate (40 Jahre) PFLICHTBEITRAEGE sein.


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info
3674 Messages

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6 Monaten  ago  

Oh Leutz,

wenn ihr seit Jahren in Luxemburg arbeitet solltet ihr wenigstens das kleine 1x1 zur Rente kennen.

Freiwillige Einzahlungen erhöhen die monatliche Rente für 57 wenn es sich nicht um Nachkauf oder Weiterversicherung handelt, ändern aber nichts an Forderung für die 40 Jahre Pflichtversicherung.

Mit 60 zählen die Jahre eine Weiterversicherung und die Zeiten werden bei 40 Jahren mit gerechnet.

Bis 65 muss man arbeiten gehen wenn man vorher keine 40 Jahre voll hat.


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cberens
Deutschland | 1 Messages

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3 Monaten  ago  

Hallo,ich stand vor der gleichen Frage. Habe bei der Rentenkasse Luxemburg nachgefragt. Antwort:

Wenn der Ehepartner die Babyjahre in D angerechnet bekommt, können diese nicht für meine luxemburger Rente berücksichtigt werden.

 


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Toleranter
235 Messages

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3 Monaten  ago  

@info:

Du bist dir somit sicher, dass bei "normaler Anstellung", egal ob Teilzeit oder Vollzeit, generell eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse zwecks Erhöhung der späteren Rente - egal ob mit 57, 60 oder 65 -möglich ist ? 

 


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info
3674 Messages

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3 Monaten  ago  

Ja freiwillig einzahlen ist möglich, man muss nur beachten das es einen Unterschied gibt zu freiwilligen Nachkaufzeiten. Freiwillige Einzahlungen erhöhen einfach nur die spätere Rente, ändern aber nichts an den Monaten die man braucht.