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SP98 wird in Luxemburg billiger
Forum / Steuern und Finanzen

Neue Versteuerung Firmenwagen in D  

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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo info,

ich weis wirklich nicht was du damit beweisen willst.

Ein Unternehmer zahlt seine Umsatzsteuer immer im Land seines Betriebes.


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info
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11 Jahren  ago  

Das Auto / Firmenwagen wird ähnlich einer Zweigniederlassung behandelt und diese befindet sich dann halt nicht am Stammsitz Luxemburg sondern in Deutschland. Somit klar was gemeint war?


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11 Jahren  ago  

info: (...) Seite 3 Kapitel 4. "Überlässt der Unternehmer (Arbeitgeber) seinem Personal (Arbeitnehmer) ein erworbenes Fahrzeug auch zur privaten Nutzung (Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung) ist dies regelmäßig als entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels anzusehen (vgl. Tz.4.1 des BMF-Schreibens vom 27.8.2004, BStBl I S.864).2"

Diese Darstellung interessant, denn damit stellt sich die Frage, wann ein Arbeitgeber ein Fahrzeug "erwirbt". Ist "Erwerb" im Sinne dieser Regelung juristisch mit Besitz oder mit Eigentum gleichzustellen? Bei einem Leasingfahrzeug wechselt nur der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Damit würde diese Regelung gar nicht unter eine Besteuerung fallen, falls mit "Erwerb" der Eigentumsübergang des Fahrzeugs gemeint ist. Abgesehen davon zahle ich vollumfänglich die Leasingraten für das Fahrzeug, welches auf den Namen des Leasinggebers angemeldet und in dessen Büchern unter dem Namen des Arbeitgebers geführt wird. Sollte jedoch ein spitzfindiger Jurist auf den Trichter kommen, dass es sich dennoch um eine "entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels" durch den Arbeitgeber handelt, obwohl dieser daraus keinen Gewinn schöpft, so müssen hier in Luxemburg zwar sicherlich ein paar Tausend Leasingverträge umgeschrieben werden, aber unter dem Strich werden sich die hiesigen Leasinggesellschaften sicherlich nicht dieses Geschäft entgehen lassen. Dann wird vielleicht das Wording der Verträge geändert, aber am status quo wird sich nichts ändern. Davon bin ich überzeugt.

Aber am besten warten wir mal ab, was die Luxemburger Steuerbehörde zu dieser ganzen Regelung meint. Ich sehe schon einen Rechtsstreit zwischen Luxemburg und Deutschland kommen...


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

info: Das Auto / Firmenwagen wird ähnlich einer Zweigniederlassung behandelt und diese befindet sich dann halt nicht am Stammsitz Luxemburg sondern in Deutschland. Somit klar was gemeint war?

Das heißt wenn das Auto auf mein Hof ist, hat mein AG dort eine Zweigniederlassung...........

Ein bisschen zu sehr an den Haaren hergezogen.


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info
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11 Jahren  ago  

Der Arbeitgeber muss sich beim Finanzamt in Saarbrücken melden und da Name und Anschrift von dem Mitarbeiter angeben der das Fahrzeug nutz.

Liegt diese Adresse in Deutschland muss der Arbeitgeber den Steuerbetrag ans Finanzamt überweisen und die Ihm zugewiesene Steuernummer angeben.

Rest funktioniert so: 2.3 Umsatzsteuerliche Behandlung der Privatnutzung Neben entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen sind auch verschiedene so genannte unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch) umsatzsteuerpflichtig, so auch die Privatnutzung eines betrieblichen Kfzs, sofern das Kfz ursprünglich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die private Nutzung ist in Höhe von 19 Prozent monatlich zu versteuern. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stehen drei Methoden zur Verfügung. • 1-Prozent-Regelung Als Bemessungsgrundlage für die Nutzungsentnahme kann nach der Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen der nach der 1-Prozent-Methode zu ertragsteuerlichen Zwecken ermittelte Wert herangezogen werden. Für Umsatzsteuerzwecke kann aus Vereinfachungsgründen von dem Nutzungswert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ein Abschlag von 20 von Hundert vorgenommen werden. Der so ermittelte Betrag ist ein Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist. • Fahrtenbuchmethode Der Anteil für privat durchgeführte Fahrten kann auch anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ermittelt werden und in Relation zu den Gesamtkosten gesetzt werden. Dabei sind aus den Gesamtaufwendungen die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden. • Schätzung Der private Nutzungsanteil kann anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Weitere Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftfahrzeugkosten finden Sie im Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 27. August 2004.

UND DAS NICHT MIT DEM SG GELDWERTENDEN VORTEIL VERWECHSELN!

für alle die sachlich mehr wissen möchten: http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ertrag_lohnsteuer/einkommen_koerper_steuer/366526/Geschaeftswagen.html

ps: ich habe die ersten Zahlen der Steuerschätzung zu den erwarteten Einnahmen aus diesem Zirkus - Pro Jahr wird ein Gesamtbetrag zwischen 300.000 und 500.000Euro erwartet.


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

BMF: Als Vermietung von Beförderungsmitteln gilt auch die Überlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zur privaten Nutzung sowie... In dem meisten Fällen dürfte der AG Leasingfahrzeuge bei einer Leasingfirma finanzieren; diese KFZ werden i.d.R. nicht betrieblich genutzt, so dass sie auch keine "betrieblichen" Kraftsfahrzeuge sind. Somit dürfte die Regelung nicht greifen.


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info
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11 Jahren  ago  

Bitte hier mal nachlesen - ist sehr einfach erklärt.

http://www.wts.de/de/docs/Steuern_www_USt_Leasing_JS_Version_Hr_Giller%281%29.pdf

Ob leasing oder nicht ist kurz geschagt Sch... egal.


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Highwoody
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11 Jahren  ago  

@info: Sorry, die Hilfen die gepostet sind, sind vielleicht gut gemeint, gehen aber m.E. leider am Thema vorbei.

@pad ich teile die Meinung bezüglich der Leasingfahrzeuge. Oder anders: Es ist sind nur die Fahrzeuge betroffen, welche in LUX nach der 1,5% Methode abgerechnet werden. Und das ist nur ein Bruchteil der gelbe Nummernschilder.


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MRedZac
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11 Jahren  ago  

Wiedereinmal ganz ohne sinnige Basis, einfach nach zuvor frei erfundenen Besteuerungsgrundlagen... Die Fenstersteuer lässt grüßen ! - Verschissenes Finanzamt: Fickt Euch in den Arsch !

Davon fernab sehe ich für luxemburger Arbeitgeber keine Veranlassung, sich bei einem deutschen Finanzamt registrieren zu lassen. Wo kommen wir denn da hin, wenn Deutschland jetzt auch schon für in anderen Staaten ansässige Personen oder Institutionen verbindliche Gesetze erlassen könnte ? Ich glaub echt, die deutschen Steuerbehörden drehen am Rad. Wäre ich luxemburger AG, ich würde dem deutschen Finanzamt allenfalls ein Dauerabonnement bei www.schenkscheisse.eu abschließen. Sollen die mich doch mal verklagen... Ich lach mich tod ! - Und der Arbeitnehmer, der eine derartige Steuererhebung aus eigener Tasche zahlt, ist wirklich bescheuert ! - Dann lieber aufhören mit der Arbeit, Hartz IV anmelden und dem Staat mal ordentlich auf der Tasche liegen... :angry:


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11 Jahren  ago  

:bigsmile::cheer::clap: Harte Worte, rechtlich bestimmt nicht ganz einwandfrei aber im wesentlichen auf den Punkt gebracht.


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11 Jahren  ago  

Ich hatte oben schon mal den Hinweis gegeben - der Deutsche Zoll wird sich der Sache annehmen und hinter der Grenze mal rauswinken und die Fahrzeugdaten und die Personendaten aufnehmen. Und dann sollte jedem klar sein was eine sg Aussenprüfung ist. Dann klappert der Zoll auch schon mal die Nachbarschaft ab und fragt ob das Auto mit dem Luxi Kennzeichen öfter bei der Person XY parkt.

Das Ergebnis ist einfach - Der Fahrer macht sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

Viel Spass und haltet euch immer ganz lieb mit der Nachbarschaft.

Auch ich bin der Meinung das Deutschland ganz schön pleite sein muss wenn für 300.000 Euro solch ein HeckMeck gemacht wird.

Nebenbei soll das Auto (auch wenn es geleased wurde) nur genau so behandelt werden wie es bei jedem deutschen Leasingfahrzeug auch der Fall ist.

aus jurabog: "Umsatzsteuer bei Leasing-Pkw ist Privatnutzung umsatzsteuerpflichtig

Die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten privat genutzter Betriebs-Pkw ist seit 1. Januar 2003 wieder voll abzugsfähig (sehen Sie dazu den Beitrag in Ausgabe 7/2003, Seite 7). Dasselbe gilt für die Vorsteuer aus den Leasing-Raten gemischt genutzter Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang hat ein Leser gefragt, ob die Privatnutzung des Fahrzeugs umsatzsteuerpflichtig ist, wenn der Leasing-Vertrag vor dem 1. Januar 2003 geschlossen wurde.

Unsere Antwort: Die Privatnutzung ist umsatzsteuerpflichtig, weil § 3 Absatz 9a Satz 1 Nummer 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1b Umsatzsteuergesetz nicht greift. Denn diese Vorschriften schließen die Besteuerung der Privatnutzung nur für Fahrzeuge aus, für die bei der Anschaffung nur 50 Prozent der Vorsteuer abzugsfähig war. Die Regelungslücke für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2003 angeschafft wurden, hat also auf Leasing-Fahrzeuge keine Auswirkung."


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

ohne weiteren Kommentar:

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Wie-SAP-Steuer-Millionen-spart-article11456186.html


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11 Jahren  ago  

obiwan wie Recht hast du - eher hetzen die vom Finazamt 100 Leute auf uns Grenzgänger um 300.000Euro zu bekommen bevor es den Zumwinkels, Hoeneß und all den anderen ans Leder geht. Da müsste man nicht so viel Aufwand betreiben - es geht ja hier bei den Autos um einen Betrag von ca 1000 bis 1500 Euro pro Fahrzeug und Jahr.

Würde man nur einen aus der og Gruppe prüfen hätte man sicherlich ein viefaches vom Geld in der Kasse und weit weniger Aufwand betrieben. Aber eher schieben die noch den Zoll an und machen wegen 1000 Euro ein Steuerstrafverfahren gegen einen Normalbürger auf.


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flyskybus
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11 Jahren  ago  

Wenn ich hier lese mit welch windigen und dubiosen Methoden die deutschen Finanzschergen versuchen auch noch den allerletzten Euro aus den Leuten herauszuquetschen kommt es mir giftgrün hoch. Steuern eintreiben ist staatlich legetimierter Diebstahl. Einfach ekelhaft, das Ganze! :angry:


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Thaddaeus
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11 Jahren  ago  

Ich hätt da gene mal ein Problem. Mein Chef stellt unserer Fahrgemeinschaft gratis ein von ihm gekauftes Fahrzeug für die Hin und Rückfahrt in die Firma zur Verfügung. Ich habe den weitesten Weg, und habe dieses Fahrzeug mit nach hause. Wir bezahlen nur den Diesel. Dieses Fahrzeug wird hierfür genutzt. Danach steigen wir auf unsere Firmenfahrzeuge um und ab auf die Baustelle. Zu Feierabend auf die Firma und wieder nach Feierabend mit dem Fahrgemeinschaftsauto nach Hause. Allerdings habe ich alle paar Wochen eine Woche Bereitschaft, wo ich ein Firmenfahrzeug mit nach hause nehme (Betankung zahlt hier die Firma) und ein Mitfahrer das Fahrgemeinschaftsauto mitnimmt. Muss ich jetzt meinem Chef auf die Füsse treten, oder was kann ich selbst tun, bevor ich mit dem Deutschen Zoll aneinander gerate. Ich versteh das mit der Versteuerung nicht :shamed: