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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse ab 2018 - 90% Grenze  

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7 Jahren  ago  

Hi Jack,

leider nur die Erkenntnis das sich meine Bekannte vom Finanzamt im Urlaub in der Karibik befindet.

Ich bleibe dran, bon weekend.


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CharlesGex
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7 Jahren  ago  

Hm, das bedeutet ja in meinem Fall, dass die in Deutschland zu versteuernde Bereitschaftspauschale schon dazu führen kann das ich unter die 90% kommen kann. Der "Mini Job" meiner Frau in D zusätzlich mitgerechnet für dann auf jeden Fall dazu...


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Jack
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7 Jahren  ago  

@info Das gönnen wir ihr. Es wird in den nächsten Monaten noch genug Arbeit auf sie zukommen.

@Klapperstrauss Der Mini Job deiner Frau würde erst im zweiten Schritt eine Rolle spielen. Ob die 90% gerissen wird hängt alleine von deinem Einkommen ab.


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7 Jahren  ago  

bitte einfach da nachlesen, um die da genannte 90% geht es! Das hat nichts mit dem Einkommen der Far am Hut.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html$


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Dariolebopay
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7 Jahren  ago  

Guten Abend zuerst möchte ich mich im Voraus entschuldigen für mein Deutsch 😉

so hab ich es verstanden

- Steuerkarte 2 , da muss mindestens einer vom Haushalt mehr als 90% seiner Einkünfte von Luxembourg bekommen ( Lohn, Mietertrag, Kapital Ertrag u.s.w ) ist das nicht der Fall dann bekommen beide 1 - Belgier eben mit 50 %

alle Einkünfte werden in Zukunft zusammen gerechent um den Tarif festzulegen,

Folgende Beträge sind frei au der Lu Erklärung 1500 € pro Person für Dividende, Zinsen,LV ....pro Person Aktien die Sie länger als 6 Monaten behalten und weniger als 10% vom Kapital ausmachen ebenfalls frei

Also bei den meisten werden die Mieteinkünfte ein Problem sein um die 2 zu bekommen . Das Einkommen vom Partner wird ja nur für den Tarif festzulegen benutzt, was bei vielen bis jetzt nicht der Fall war aber hätte müssen

Voraussichtlich erstab Oktober wird es ein Formular geben um 2 anzufragen , ob eine Deutsche Steuererklärung aus Nachweis reicht weiss ich noch nicht

Ich sehe hier auch Problem bei Auszahlung der Zusatzpension die jetzt so fleißig verkauft werden, denn die Einkünfte müssen dann in De gemeldet werden und je nachdem was da rauskommt kann es sein dass mann die klasse 2 verliert...

also bin kein Berater , gebe die Information weiter wo ich gesammelt habe

Gruss


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DafnaxThews
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7 Jahren  ago  

Guten Morgen,

Wenn ich mir das !aktuelle! Formular für die Einkommensteuererklärung mal so anschaue, da steht doch ganz gut erklärt, wie das gemeint ist!

90% des Einkommens des in Luxemburg arbeitenden Ehepartners MUSS er auch in Luxemburg verdienen (für in Belgien verdientes Einkommen gilt die 50% Grenze)

50% des Gesamteinkommens !der Familie! MÜSSEN in Luxemburg verdient werden

Das sind die momentanen Grenzen für 2016!

Was ich nur nicht verstehen kann, was ändert sich denn dann daran für 2017? Sind das nicht genau die Grenzen, die für die Steuerreform angegeben wurden?


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Dariolebopay
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7 Jahren  ago  

Morgen

die grosse änderung ist das jetzt geprüft wird ob das stimmt und dass kein Grenzgänger mehr automatisch die Klasse 2 bekommt

der Tarif hat ja schon für 2017 geändert


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Jack
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7 Jahren  ago  

@ stefbot

Da muss ich zustimmen, so habe ich das auch verstanden. Was für mich neu ist, dass es voraussichtlich ab Oktober ein Formular geben soll, um die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 ab 2018 anzufragen. Wenn der letzte deutsche Steuerbescheid herangezogen wird, also der für 2016, dann sieht's düster aus.


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7 Jahren  ago  

Hier die RM auf meine Anfrage.

Wir bekommen im lauf des Jahres Post vom FA Luxemburg und müssen dann das Einkommen vom Partner und evtl sonstiges Einkommen anmelden das nicht in Luxemburg anfällt. Das sind zB Mieteinkünfte, Einkünfte aus einer PV Anlage, Pachterträge uä.

Das FA Luxemburg wird uns nach aktueller Planung weithin in die Klasse 2 bzw 1a einteilen, aber der individuelle Steuersatz wird vorab um den Progessionsanteil basierend auf den Steuerdaten 2016 angehoben und dieser wird dann ab Jan-2018 wirksam.

Wer nicht antwortet fällt automatisch in die Steuerklasse 1, damit ist man aber nicht so schnell aus dem Schneider. Wer zB früher immer die 2 hatte und sich jetzt "freiwillig" und ohne murren in die 1 begibt macht sich beim FA schon sehr verdächtig und für die Leute gibt es das sg Amtshilfeersuchen unter den Finanzämter Deutschland und Luxemburg.

Oh weh der Steuerpflichtige hat das nicht gemacht: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/obligation-fiscale/index.html

darum sollten die betroffenen das hier machen: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/regularisation-impots/index.html

Ansonsten gibt es nochmals Post vom FA Luxemburg, das wird dann aber keine freundliche Anfrage sein.


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Laut der OGBL, Termin gehabt, ist nichts von dem bisher in trockenen Tüchern, weil im Hintergrund noch Gespräche laufen. Die Gewerkschaften sind mit den Plänen der Regierung nämlich alles andere als einverstanden. Ich bin daher gespannt, was und wie was kommt. Und bis dahin kann man eh nur über ungelegte Eier sprechen.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Gilt eigentlich diese Aussage von Herrn Wonnebauer, die auf seiner Homepage seit Jahren veröffentlicht ist und bei diversen Veranstaltungen von ihm bestätigt wurden, immer noch?

Deutsche Kapitaleinkünfte in lux. Steuererklärung angeben? Müssen Kapitaleinkünfte aus Deutschland nun in der luxemburger Steuererklärung angegeben werden? In dem neuen Steuerformular auf der Seite 9 wurde für das Jahr 2009 eine neue Zeile eingefügt. Grenzgänger sollen hier ihre Kapitaleinkünfte eintragen. Welche Bedeutung hat dies? Nach Artikel 157ter können Grenzgänger wie Ansässige steuerlich behandelt werden, wenn sie mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Um diese Grenze berechnen zu können, müssen Grenzgänger nun auch Kapitaleinkünfte in Luxemburg angeben? Nein. Denn entscheidend für die 90-Prozent-Grenze sind nur die beruflichen Einkünfte. Also nicht Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte. Für die Bemessung des globalen Steuersatzes werden die Kapitaleinkünfte ebenfalls nicht hinzugezogen, da auch bei Ansässigen eine Berücksichtigung aufgrund der Abgeltungssteuer nicht erfolgt. Die Seite 9 braucht also nicht ausgefüllt zu werden. Es bleibt festzuhalten, dass auch in Luxemburg die Anwendung des Steuerrechts immer komplexer wird.


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Dariolebopay
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7 Jahren  ago  

es ist doch so ,

dass die Kapitaleinkünte bis 1500 € pro Person frei sind und der Mehrwert wo beim Verkauf von Aktien die eine Person mehr als 6 Monate und weniger als 10 % vom Kapital ausmachen auch frei sind und bei immobilien verkauf da die 50.000 € respektif 75.000 gelten

oder versteh ich falsch


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Jack
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7 Jahren  ago  

@info

Dann scheint es wirklich so zu sein, dass die 90% keine Rolle spielen. Es geht dann vermutlich wirklich darum, ob man Abzugsmöglichkeiten nach 157ter nutzen kann oder nicht.

Vielen Dank info für die Info.

Wir warten dann einfach mal Mitte des Jahres ab, welches Schreiben dann da kommt.


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Dariolebopay
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7 Jahren  ago  

ich habe eine schriftlich Bestätigung vom Steueramt !

dass es vorausichtlich einen Formular ab Oktober online geet zum ausfüllen und es könnte sein dass der Formular in folgendem integriert wird Modell 164_2018


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YUKYUKYUK
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7 Jahren  ago  

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es folgendermaßen: Verheiratete werden nur in Klasse 2 versteuert, wenn mindestens einer von beiden 90% all seiner Einkünfte aus Luxemburg bekommt. Zu den Einkünften gehört das Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträge, Krankenvers...., also nur das versteuerbare Einkommen. Ausserdem alle Einkünfte aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, usw.. Bei letzteren handelt es sich um Nettoeinnahmen (positive und negative Einnahmen können eingesetzt werden). Z.B Mieteinnahmen für Ferienhaus abzüglich Schuldzinsen, Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Schornsteinfeger...Also positiver oder negativer Gewinn aller Einkünfte. Also genau, wie es bisher auf dem Vordruck 100 der Einkommenssteuererklärung angegeben worden ist. Es werden lediglich 90% anstatt 50% für Klasse 2 gefordert.

Dann werden auch alle positiven oder negativen Gewinne aus D unf L, so wie alle versteuerbaren Gehälter aus D und L zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen.

Kann das jemand so bestätigen? Steht auch so im Gesetzestext, habe es gerade dort nachgelesen.