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Forum / Steuern und Finanzen

Trennung-Scheidung...worauf ist zu achten???  

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kiss
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11 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger!!!

Ich lebe zur Zeit in Trennung mit meiner Frau,wir haben 3 Kinder.Ich arbeite in Lux. ,meine Frau ist nicht berufstätig.Im Moment beziehen wir aus Lux. Kindergeld plus Boni ,Erziehungszulage ,Pflegegeld für ein Kind. Die Kinder sind über mich versichert. Da ich nun in naher Zukunft das gemeinsame Haus verlassen werde und mir eine eigene Wohnung suche,möchte ich wissen,was sich alles ändert und worauf zu achten ist,wenn wir nicht mehr zusammen wohnen werden,sprich wenn ich meinen Wohnsitz ummelde und wir keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen werden. Da ich mich im Moment um so viele Dinge zu kümmern habe und zum Teil mit der Situation noch echt überfordert bin,hatte ich noch nicht die Zeit,um mich mit dieser Problematik ausgiebig zu beschäftigen und zu recherchieren. Doch ich denke,dass ich kein Einzelfall bin und es viele Grenzgänger gibt,die schon ähnliches durchgemacht haben und mir vielleicht ein wenig bei diesem Problem helfen können!


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elfe
116 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo, dass Alles tut mir erst einmal sehr leid für dich. Ich bin auch kurz vor diesem Schritt und weiss, was man da alles mitmacht, bzw. mitgemacht hat, bevor es zu diesem Schritt kommt. 😥 Kindergeld und Boni werden weiter an dich bezahlt, du musst es dann weiterleiten, falls die Kinder bei deiner Frau bleiben. Wenn du Kindesunterhalt bezahlst, darfst du die Hälfte des Kindergeldes behalten. Mit der Erziehungszulage kenn ich mich nicht aus. Wichtig sind auch die steuerlichen Auswirkungen. Auf der Seite guichet.lu ist ein Bericht Auswirkungen auf nicht gebietsansässige Steuerpflichtige bei Scheidung, Trennung oder Ende der Lebenspartnerschaft. Schau mal da rein. Im Jahr des Scheidungsurteil, gerichtliche Trennung oder gerichtliche Genehmigung des getrennten Wohnsitzes, werden verheiratete Steuerpflichtige zusammen veranlagt und müssen auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Für die Steuerjahre, die auf das Jahr folgen, getrennt besteuert. Dann kommst du in die Klasse 1, wenn Kinder bei dir leben in die Zwei. Erst nach Scheidungsurteil kommst du auf Antrag für drei Jahre wieder in Steuerklasse zwei. Es gilt also erst mal die Zeit der Klasse 1 zu überbrücken. Wieviel dies ausmacht, kannst du in der Tabelle Bareme de Retenue mensuelle sur les salaires nachlesen. Oftmals das Doppelte an Steuern. Liebe Grüsse


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HolyShit
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11 Jahren  ago  

Willkommen im Club wie wäre es mit einer Stammtischgründung "Getrennte GGer" 😐

elfe: Kindergeld und Boni werden weiter an dich bezahlt, du musst es dann weiterleiten, falls die Kinder bei deiner Frau bleiben. Wenn du Kindesunterhalt bezahlst, darfst du die Hälfte des Kindergeldes behalten.

Ich fürchte das stimmt nicht ganz. KiGe und Boni werden künftig direkt an deine Frau gezahlt, und da sie wahrscheinlich dann in D Kindergeld erhält, kommt aus Lux nur die Differenz halbjährlich. Und du behältst kein Kindergeld ein, sondern es wird direkt vom Unterhalt abgezogen, Rest ergibt den Zahlbetrag. Kindergeld wird hälftig, Kinderbonus komplett abgezogen.

Ich empfehle die Lektüre der Threads: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=13250[/url] http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=13646&page=1#Item_1[/url]

Kopf hoch und immer an das Wohl der Kinder denken.


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Jocco
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11 Jahren  ago  

Guten Abend, ich hätte mal eine Frage zum Kinderbonus in Luxemburg. Ich bin jetzt seit 2 Wochen geschieden und habe einen Sohn von 4 Jahren. Meine Frau arbeitet halbtags in Luxemburg. Ich in Deutschland. Kann ich den jährlichen Kinderbonus von ca. 936 Euro glaube ich vom Kindesunterhalt abziehen? Wenn ja, wo kann ich dieses nachlesen. Vielen Dank für Eure Rückmeldung und schönes WE


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PsstGeheim
760 Messages

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11 Jahren  ago  

Lies mal die oben verlinkten Threads, dort wird das Thema angesprochen.

Ansonsten noch hier" target="_blank" rel="nofollow">http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308]hier[/url]


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Jocco
53 Messages

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11 Jahren  ago  

Scheinbar bin ich zu doof. Habe ich jetzt lange auf der Seite úmgeschaut aber nichts gefunden. Könnte ich vielleicht einen Tipp bekommen. Wäre wirklich wichtig. Vielen Dank im voraus. Gruss


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

an Jocco

nein, laut OLG Koblenz darfst du nicht, da deine Frau in Lux arbeitet und nicht du.


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abc123
535 Messages

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3 Jahren  ago  

wird sich nach 8 jahren wohl erledigt haben, guten morgen


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Vera79
1693 Messages

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3 Jahren  ago  

@ABC123: Das ist ein bot ...