Rechtliche Regelungen

Sofern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur unter diesen Bedingungen dürfen dann auch die Nebelleuchten eingeschaltet werden; ansonsten werden andere Fahrer geblendet. Die Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern darf dann nicht überschritten werden. Notfalls muss der Fahrer seine Geschwindigkeit noch weiter verringern. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt weiter bei Kraftfahrzeugen eine geeignete Anpassung der Ausrüstung an die Wetterverhältnisse vor. Dies gilt insbesondere für die Bereifung und ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Besonders vakant wird diese Vorschrift, wenn man in typische Wintersportgebiete fährt. Besondere Regelungen gelten für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Deren Fahrer müssen bei Sichtweiten unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis besonders vorsichtig fahren, um Gefährdungen anderer auszuschließen. Wenn nötig, müssen sie den nächsten geeigneten Platz zum Parken anfahren. Führer von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dürfen unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen unter 50 Meter beträgt.

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Geschwindigkeit maximal 50 km/h: Nebelleuchten

Tipps der Polizei

   1. Bei Nebel Geschwindigkeit anpassen, Sicherheitsabstand halten und bremsbereit sein. Nicht an die Schlussleuchten “klemmen”. Rechtzeitig Beleuchtung und gegebenenfalls Nebelleuchten einschalten. Mit plötzlich auftretenden, räumlich beschränkten Nebelbänken rechnen.

   2. Bei starkem Regen, Reifglätte und/oder Laub auf der Fahrbahn gelten ähnliche Regeln. Bei Regen muss immer – auch wenn keine Gefahrschilder aufgestellt sind – mit gefährlichem Aquaplaning gerechnet werden. Dann nicht abrupt bremsen, sondern Lenkrad festhalten und vom Gas gehen.  Zu bedenken ist auch der längere Bremsweg. Bei Wolkenbrüchen notfalls auf einen Parkplatz oder rechts ran fahren. Laub macht die Fahrbahn glitschig, der Bremsweg wird länger und es besteht die Gefahr, ins Schleudern zu geraten bzw. von der Fahrbahn abzukommen.

   3. Sehen und gesehen werden! Hierzu gehört eine intakte Beleuchtung, die einerseits rechtzeitig einzuschalten wäre und auch von Zeit zu Zeit gereinigt wird. Gleiches gilt auch für die Wischerblätter und die Scheibenwischanlage, die gegebenenfalls  genügend Frostschutzmittel enthalten muss. Vermeiden von “Blindfahrten” durch Reinigen vereister Scheiben.

   4. “Achtung Seitenwind” beim Befahren von “freien Lagen” und Brücken. Bei Sturm nicht unter Bäumen parken (herab fallende Äste) und Straßen, die durch Waldgebiete führen, vermeiden.

   5. Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfiehlt die Polizei ohne Wenn und Aber von Oktober bis April Winterreifen.