Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten.

Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen.
Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.
In Luxemburg muss sie beantragt werden.

Der in Luxemburg versicherte Grenzgänger muss sich bei der Krankenkasse seines Wohnsitzes einschreiben um in seinem Wohnland Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben.
Zu diesem Zweck stellt die CNS das Formular S1 aus.

Die notwendige Gesundheitsversorgung/Notfallversorgung außerhalb Deutschlands und Luxemburgs ist durch die zusätzlich beantragte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC, European Health Insurance Card) abgedeckt.

Diese Karte oder das gleichwertige Dokument, die provisorische Ersatzbescheinigung, erleichtern den Zugang zur medizinischen Versorgung.
Diese kann sich während eines vorübergehenden Aufenthalts (z.B. Urlaub) in einem anderen EU-Mitgliedstaat als notwendig erweisen.

Die Karte ist über einen begrenzten Zeitraum gültig, der durch ein Ablaufdatum auf der Karte angegeben wird.
Sollte sie nicht mehr gültig sein oder sollten Sie über keine Karte verfügen, so können Sie diese auf der Webseite des Gemeinsamen Zentrums der sozialen Sicherheit erstellen.

Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: In allen EU-Staaten ( Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Seit 2012 auch in Serbien.

Kosten vorab abklären

Achtung: Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, müssen sie mit der Krankenkasse zuvor klären, ob die Kosten übernommen werden.
Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen).
Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Dazu gehören zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.