Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites, sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Nach geleisteter Vorauszahlung wird nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verschickt, mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Handtaschen, Designer-Bekleidung, Hightech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann.
  • Doch hinter Online-Händlern können sich auch Betrüger verbergen, die mit sogenannten Fake-Shops (gefälschten Internet-Verkaufsplattformen) Online-Einkäufer abzocken wollen.
  • Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, um solche Abzocker zu erkennen.

Was Opfer eines Fake-Shops tun können:

  • Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden.
  • Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
  • Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. (Quelle: Verbraucherzentrale RLP)