Eine neue Funktion auf MyGuichet.lu ermöglicht es Grenzgängern, eine Änderung der Adresse oder bestimmter persönlicher Situationen (Heirat, PACS, Scheidung) dem Nationalen Register für natürliche Personen (RNPP) des luxemburgischen Staates auf einfache Weise mitzuteilen. Die Aktualisierung wird dann automatisch allen luxemburgischen Verwaltungen mit Zugang zu diesem Zentralregister mitgeteilt, wie z.B. dem Nationalen Gesundheitsfonds, der Steuerverwaltung oder der Familienkasse.

Identifikationsnummer bleibt immer bestehen

Jede Person, die bereits mit einer luxemburgischen Verwaltung in Kontakt stand hat eine nationale Identifikationsnummer (13-stellige Personalnummer). Diese gilt für eine Person mit Wohnsitz in Luxemburg, aber auch für eine Person, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt oder die in Luxemburg arbeitet, aber nicht dort wohnt. Das RNPP enthält mehrere persönliche Daten wie Geburtsdatum, Nationalität, Wohnort, familiäre Situation oder Informationen über den Ehepartner oder die Kinder.

Grenzgänger müssen aktiv werden

Während Gebietsansässige grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die staatlichen Institutionen über Änderungen (Änderung der Adresse, der Lebenssituation, der Geburt eines Kindes, …) zu informieren, da diese Informationen von der betreffenden Gemeindeverwaltung automatisch an das nationale Register der natürlichen Personen übermittelt werden, müssen Gebietsfremde, also Grenzgänger, den luxemburgischen Staat über ihre eigene Initiative informieren.

Für Grenzgänger kann die Mitteilung einer Adressänderung oder einer Änderung der Wohnsituation an das RNPP jetzt online, rund um die Uhr über MyGuichet.lu erfolgen, ohne dass sie ein LuxTrust-Produkt besitzen. Für alle anderen Änderungen bleibt ein LuxTrust-Produkt unverzichtbar.