Sie sind Arbeitnehmer oder Selbständiger und befinden sich derzeit im Elternurlaub?

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation können Sie Ihren laufenden Elternurlaub ausnahmsweise unterbrechen.
Dies ist in den folgenden Fällen möglich:

  • einer beruflichen Verpflichtung;
  • der Notwendigkeit, Ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Eine solche Unterbrechung gilt als durch eine äußere Ursache motiviert.
Demnach müssen die bereits ausgezahlten Leistungen nicht zurückerstattet werden.

Der zum Zeitpunkt der Unterbrechung verbleibende Teil des Elternurlaubs kannmit Zustimmung des Arbeitgebers, wenn Sie Arbeitnehmer sind – am Ende der Unterbrechung in Anspruch genommen werden.

Um die Unterbrechung Ihres Elternurlaubs zu beantragen, füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es an die Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants – CAE).