Grenzgänger aus Deutschland, Belgien und Frankreich nach Luxemburg bezahlen weiterhin ihre Steuer in Luxemburg und sind entsprechend auch dort vollumfänglich sozialversichert.

Sicherheit bis 30. Juni 2021

“Luxemburg und seine drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Ausnahmeregelung zur Nichtberücksichtigung von Telearbeitstagen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei der Festlegung der für Grenzgänger geltenden Sozialversicherungsvorschriften bis zum 30. Juni 2021 beizubehalten”, heißt es auf der Website der luxemburgischen Regierung.

Diese Vereinbarung sei wichtig, um einen Wechsel der Zugehörigkeit zu vermeiden, falls die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene 25 %-Schwelle für die betroffenen Arbeitnehmer überschritten werde.

Konkret bedeutet dies, dass ein Grenzgänger, der seine Arbeit von seinem Wohnort aus verrichtet, bis Ende Juni 2021 weiterhin dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen ist.

Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bzgl. der Steuer gilt seit dem 3. April 2020 eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg, nach der Grenzgänger auch im Home-Office in Deutschland ihre Lohnsteuer in Luxemburg verrichten.
Dies gilt allerdings nur für die Pendler, die aufgrund der Pandemie im Home-Office arbeiten.
Kündigt keines der beiden Länder diese Vereinbarung auf, verlängert sie sich automatisch um einen weiteren Monat.