Aufgrund des aktuell rückläufigen Infektionsgeschehens sowie der kontinuierlich sinkenden Belegungs- und Hospitalisierungsraten in saarländischen Krankenhäusern passt die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen an.
So werden Lockerungen in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich.
Die Neuerungen treten am kommenden Freitag, 01. Oktober, in Kraft.

Kontaktbeschränkungen und Mindestabstand fallen weg

So werden etwa ab diesem Freitag die privaten Kontaktbeschränkungen aufgehoben und der Mindestabstand wird nur noch empfohlen, kündigte die Landesregierung heute in Saarbrücken an.

„Mit dem „Saarland-Modell plus“ berücksichtigen wir jetzt die großen Impffortschritte und schlagen das nächste Kapitel im Umgang mit Corona auf“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).
Die neue Verord­nung gilt wie bisher auch zunächst für zwei Wochen.

Getestet, geimpft oder genesen

Basis der neuen Regelungen ist das sogenannte 3G-Modell.
Für viele Bereiche des täglichen Lebens im Innenbereich, darunter Museen, kulturellen Veranstaltungen, Indoor-Sport, körpernahen Dienstleistungen oder in Gastronomiebetrieben gilt ab dem 1. Oktober:
Alle teilnehmenden Personen müssen nachweisen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.
So wird hier die volle Auslastung wieder möglich, beispielsweise bei Konzerten, Theatervorführungen oder privaten Veranstaltungen im Innenbereich.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind weiterhin Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der schulischen Schutzkonzepte ohnehin regelmäßig getestet werden. Letztere werden zukünftig eine entsprechende Bescheinigung von der Schule erhalten.

Keine Maskenpflicht – keine festen Gruppen

Die Maskenpflicht in der Schule entfällt vollständig.
Das freiwillige Tragen der Maske ist natürlich jederzeit möglich.
Auch die bisher praktizierte Einteilung der Schüler und schülerinnen in Kohorten oder festen Gruppen findet nicht mehr statt. Demzufolge erübrigen sich etwa auch feste Wegeführungen in den Schulgebäuden oder die Aufteilung des Schulhofes für die verschiedenen festen Gruppen.

Masken in ÖPNV und Geschäften

Im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin eine Maske getragen werden, außerdem in geschlossenen Räumen mit Kunden oder Besuchern.