Die aufgrund der COVID-19-Pandemie zwischen Luxemburg und Deutschland geschlossene Vereinbarung zur Telearbeit wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Danach endet sie laut einem Beschluss der zuständigen Behörden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitstage, die Grenzgängern aufgrund der COVID-19-Maßnahmen im Home-Office verbringen, als in dem Vertragsstaat verbracht gelten, in dem die Grenzgänger ohne diese Maßnahmen gearbeitet hätten.
Die Vereinbarung betrifft vor allem die rund 50.000 Pendler aus Deutschland, die in Luxemburg arbeiten.

Die Abkommen über die Besteuerung mit Frankreich und Belgien gelten ebenfalls bis zum 30. Juni 2022.

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Abkommen für Sozialversicherung endet ebenfalls

Mit Blick auf die Sozialversicherung gelten die Abkommen mit Belgien, Frankreich und Deutschland bis Ende Juni 2022.

Die Ministerin der Finanzen, Yuriko Backes, kommentiert: „Das ist eine gute Nachricht für die rund 50.000 deutschen Pendler, die vor allem aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu uns kommen.
Mein Dank gilt der deutschen Regierung, mit der wir in der COVID-Krise so gut zusammengearbeitet haben.“

Petition für 55 Tage Homeoffice

Indes läuft noch immer eine Petition im Deutschen Bundestag, die dringend weitere Unterschriften benötigt!
Ziel ist es,  die Freigrenze von 19 auf 55 Arbeitstagen für Grenzpendler zu erweitern.
Darüber hinaus sollen diese 55 Arbeitstage nicht auf die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Wohnsitzstaat angerechnet werden.

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