Fünf statt zehn Tagen Isolation nach einer Infektion mit dem Coronavirus: Rheinland-Pfalz ändert nach diversen Lockerungen der Schutzmaßnahmen die Absonderungsverordnung zum 1. Mai. Einzelheiten stellt Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstag (26. April) in Mainz vor.

“Im Sommer normal mit dem Virus leben”

„Der Gipfel der Omikron-Welle ist überschritten. Daran ändert auch der aktuelle Anstieg der gemeldeten Fälle nichts: Die aktuellen Prognosen des Frauenhofer ITWM zu den Infektionszahlen gehen davon aus, dass wir mit einem deutlichen Rückgang der 7-Tage-Inzidenz rechnen dürfen.
Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend.
Diese Aussicht erlaubt es uns, optimistisch auf den Sommer zu blicken.
Wir werden im Sommer weiterstgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Fünf Tage Isolation bei Infektion – kein Freitesten mehr

Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben.
Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten.
Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen.

Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung.

 

 

Regeln auch für Schulen und Kitas

Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten.
Sollte eine infizierte Person nach Ablauf dieser fünf Tage 48 Stunden symptomfrei sein, kann sie sofort in die Einrichtung zurückkehren, ansonsten verlängert sich die Absonderung bis zu maximal zehn Tagen.
Eine Freitestung erfolgt nicht mehr. Die neuen Regeln als nicht infizierte Kontaktpersonen gelten vor allem für Kinder in Kindertagesstätten. Ein Freitesten von Kontaktkindern ist nicht mehr notwendig. „Einheitliche und einfache Regeln für die Absonderungen und ein Stück mehr Handlungs- und Planungssicherheit für die Eltern, weil sie genau wissen, wann sie wie ihre Kinder noch freitesten müssen oder eben nicht“, so der Minister.

Infektionsgeschehen im Herbst nicht vorhersehbar

Die Krankheitsverläufe unter Omikron seien zwar milder, doch die Pandemie sei noch nicht vorbei.
„Das Infektionsgeschehen im bevorstehenden Herbst/Winter und mögliche neue Virusvarianten sind schwer vorhersehbar.
Deshalb ist und bleibt es entscheidend, dass die Menschen im Land weiter die Impfangebote nutzen.
Tatsache ist, durch die Corona-Schutzimpfung können schwere Krankheitsverläufe verhindert und unser Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden“, appelliert Gesundheitsminister Clemens Hoch.