In der Pressemitteilung vom Montag teil die Staatsanwaltschaft nun mit, dass das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sei und dass gegen denjenigen Polizeibeamten, der den Belgier mit einer Maschinenpistole im Rücken getroffen und schwer verletzt hatte, der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde. Die Begründung sei, dass die Staatsanwaltschaft den beamten einer „fahrlässigen Körperverletzung für verdächtig“ hält.
 


Die beiden Polizisten aus Schweich hatten im Februar diesen Jahres in Großlittgen im Kreis Bernkastel-Wittlich einen 37-jährigen Belgier angeschossen. Die Beamten hielten den Belgier fälschlicherweise  für einen flüchtigen Bankräuber. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Spediteur aus dem belgischen Ort Hasselt, der bei dem Vorfall schwer verletzt wurde, völlig unschuldig war.
 
Gegen den Polizeibeamten, der den Belgier angeschossen hat, soll nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verhängt werden. Ferner soll dieser eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Das Verfahren gegen den zweiten Polizeibeamten, der “mit seinen Schüssen aus der Dienstpistole lediglich das Fahrzeug des belgischen Staatsangehörigen getroffen hat” wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt.