Der deutsche Zoll weist den Vorwurf, deutsche Steuersünder vor Kontrollen gezielt in Luxemburg ausgespäht zu haben, strikt als absurd zurück.

In einer Erklärung hatte die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Streck Mack Schwedhelm im Vorfeld den Behörden vorgeworfen, Deutsche bei Bankbesuchen in Luxemburg auszuspionieren.
Darin heißt es, dass die Fälle von Zugriffen im deutschen Grenzgebiet in den vergangenen Wochen enorm zugenommen hätten.

Dies könne kein Zufall sein, gezielte Kontrollen seien nur möglich, wenn es auch gezielte Informationen gebe. Demnach dränge sich der Verdacht auf, dass Steuerfahnder die Autokennzeichen von Bankkunden in Luxemburg notierten und an mobile Ermittlungseinheiten nach Deutschland übermittelten, heißt es in der Erklärung. Anders sei die hohe Trefferquote des Zolls kaum zu erklären, sagte Binnewies.

Ein Sprecher des Hauptzollamtes in Koblenz dementierte:
“Wir dürfen nicht im Ausland ermitteln und tun es auch nicht”, sagte er.
Zudem habe sich die Zahl der Bargeld-Kontrollen nicht erhöht.
Es liege an “der Erfahrung und dem Fingerspitzengefühl der Zollbeamten”, wenn sie bei Kontrollen Menschen stoppten, die unangemeldet mehr als 10.000 Euro nach Deutschland einführten.