Am 7. November 2013 ist die EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über gefährliche Verkehrsdelikte in Kraft getreten.

Die Mitgliedstaaten können so Informationen austauschen, anhand derer Autofahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung eines anderen Mitgliedstaates, d. h. eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ihren üblichen Wohnsitz haben, verstoßen haben, identifiziert und belangt werden können.

In Zukunft werden also Autofahrer aus anderen EU-Staaten bei gefährlichen Verkehrsverstößen zur Kasse gebeten!

“Bei einem ausländischen Fahrer ist es dreimal wahrscheinlicher, dass er gegen Verkehrsregeln verstößt, als bei einem einheimischen Autofahrer”, so EU-Verkehrskommissar Kallas.
“Viele Leute glauben offenbar, im Ausland müssten sie sich nicht an die Regeln halten.”
In allen Ländern seien die Verkehrsregeln aus einem guten Grund festgelegt, nämlich uns zu schützen. “Wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, muss es Konsequenzen geben.”
Die EU-Kommission werde überwachen, dass alle nationalen Rechtsvorschriften die europäischen Vorschriften einhalten. “Wir werden nicht zögern zu handeln, wenn dies nicht der Fall ist”, warnte der Verkehrskommissar.

Folgende Verstöße sind vom Informationsaustausch betroffen:

  • Geschwindigkeitsübertretung;
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts;
  • Überfahren eines roten Lichtzeichens;
  • Trunkenheit am Steuer;
  • Fahren unter Drogeneinfluss;
  • Nichttragen eines Schutzhelms;
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens;
  • Telefonieren beim Fahren.

Bevor man sich auf die Reise macht, sollte man sich also auf der eigens hierfür von der Europäischen Kommission eingerichteten Internetseiteextlink über die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Verkehrsregeln erkundigen.

Die Richtlinie als Gesetz gibt es hier als PDF.