Der gesetzliche Mindestlohn für Deutschland trat zum 1. Januar in Kraft und ist eine der größten, aber auch umstrittensten Neuerungen zum Jahreswechsel.

Seit Donnerstag gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn für Deutschland ist damit eine der größten, aber auch umstrittensten Neuerungen zum Jahreswechsel.
Doch auch nach dem Start der umstrittenen Regelung geht die Debatte um das Für und Wider einer allgemeinen Lohnuntergrenze unvermindert weiter.

Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 1473 Euro brutto im Monat.
Profitieren von ihm sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

Aber es gibt auch Ausnahmen.
Bei unter 18-Jährigen ohne Berufsabschluss, Auszubildenden und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten greift die Lohnuntergrenze nicht.
Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden.

Arbeitgeber und einige Ökonomen befürchten wegen der Neuregelung der großen Koalition Job-Verluste.
Laut eines Berichts des Ifo-Instituts wollen 26 Prozent der befragten Firmen, die vom Mindestlohn betroffen sind, ihre Preise anheben, 22 Prozent wollen beim Personal sparen. 18 Prozent wollen die Mehrkosten durch Abeitszeitreduzierung auffangen. Rund 43 Prozent gaben an, gar nicht zu reagieren.

Übrigends:
Luxemburg 1944 als erstes europäisches Land einen Mindestlohn eingeführt und hat heute mit 11,10 Euro den höchsten Mindestlohn in Europa.
21 der 28 EU-Staaten haben einen Mindestlohn, die anderen verlassen sich, wie bislang auch Deutschland, weitgehend auf Tarifsysteme.