Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag und wollen ihre Arbeitsstelle verlassen? Es ist zu beachten, dass Sie nicht einfach gehen können, wie Sie es wünschen. Die Regeln sind verschieden, wenn Sie einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag haben.

Unter welchen Bedingungen kann man einen befristeten Vertrag kündigen?

Im Prinzip kann der befristete Arbeitsvertrag nicht vor seinem Enddatum aufgelöst werden, außer in drei Fällen:

  • Während der Probezeit;
  • In beiderseitigem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber;
  • Im Falle eines groben Fehlers des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers.

Außer den drei oben genannten Fällen kann der Vertrag nicht vor seinem Ende aufgelöst werden. Wenn der Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag unter anderen Umständen kündigt, setzt er sich der Zahlung von Schadensersatz aus.

Schadensersatz im Falle einer Auflösung des Vertrags

Wenn der Arbeitgeber trotzdem den Vertrag vor dessen Ende auflöst, ohne dass der Arbeitnehmer einen groben Fehler begangen hat, hat dieser das Recht auf Schadensersatz in der gleichen Höhe seiner Entlohnung, die er bis zum Ende seines Vertrags erhalten hätte. Man beachte, dass dieser Betrag zwei Monatsgehälter nicht übersteigen kann.

Wenn der Arbeitnehmer den Vertrag vor dessen Ende auflöst, ohne dass der Arbeitgeber einen groben Fehler begangen hat, muss er Schadensersatz bezahlen, der dem tatsächlich erlittenen Schaden entspricht, ohne dass dieser maximal ein Monatsgehalt übersteigen kann.

Auflösung des befristeten Vertrages während der Probezeit

Der Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag hat die Möglichkeit, den Vertrag während der Probezeit aufzulösen. Auch wenn dies der Fall ist, müssen einige Fristen eingehalten werden.

Der Vertrag kann nicht während der ersten 15 Tage der Probezeit aufgelöst werden (außer bei grobem Fehler des Arbeitgebers) und die vorherige Kündigungsfrist kann nicht höher als einen Monat sein.

Die Frist der Kündigung berechnet sich je nach Dauer der Probezeit:

  • Wenn die Probezeit nicht länger als einen Monat ist, wird die Kündigungsfrist in Wochen ausgedrückt. Es gibt so viele Tage Kündigungsfrist wie es Wochen der Probezeit gibt: Probezeit von drei Wochen = Kündigungsfrist von drei Tagen;
  • Wenn die Probezeit länger als einen Monat dauert, wird die Kündigungsfrist in ganzen Monaten ausgedrückt. Man muss mit einer Kündigungsfrist von 4 Tagen pro Probemonat rechnen. Trotzdem kann die Kündigungsfrist nicht kürzer als 15 Tage und nicht länger als einen Monat sein: Probezeit von 2 Monaten = Kündigungsfrist von 15 Tagen oder, Probezeit von 4 Monaten = Kündigungsfrist von 16 Tagen.

Es ist zu beachten, dass die Kündigungsfrist ab dem Folgetag der Mitteilung der Kündigung beginnt und nicht am ersten oder am 15. eines Monats wie bei einem unbefristeten Vertrag.

Quellen : CSL, Guichet.lu et ITM