Was ist das Renteneintrittsalter in Luxemburg?

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Luxemburg ist auf 65 Jahre festgelegt.

Es ist jedoch möglich, unter gewissen Bedingungen schon im Alter von 57 oder 60 Jahren in die vorgezogene Altersrente zu gehen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um von einer Pension zu profitieren?

In Luxemburg müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um eine Pension beziehen zu können:

  • das Alter;
     
  • die Zeiträume, auch „Unverfallbarkeitsfristen“ genannt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungszeiten (die Zeiträume der beruflichen Aktivität oder jene, die denen vergleichbar sind und für die Beiträge gezahlt wurden), die Weiterführung der Versicherung (auf Verlangen, wenn es 12 Monate Pflichtversicherung während der letzten drei Jahre vor dem Austritt gab), die freiwillige Versicherung (für diejenigen, die nicht das Kriterium der Weiterführung der Versicherung erfüllen, unter bestimmten Bedingungen und bei Akzeptanz der medizinischen Kontrolle), den rückwirkenden Erwerb von Versicherungszeiten (unter bestimmten Bedingungen) und die zusätzlichen Zeiträume (Zeiträume, die nicht von den Beitragszahlungen abgedeckt sind) umfassen.

Die Altersrente

Die Altersrente wird ab 65 Jahren ausgezahlt, unter der Bedingung, dass man eine Unverfallbarkeitsfrist von 120 Monaten nachweisen kann (Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwillige Versicherung oder rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten).

✔ Entgegen weitläufig verbreiteter Meinung, muss man nicht 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben, um eine luxemburgische Rente zu beziehen. Das Großherzogtum erkennt nicht nur die Versicherungszeiten an, die in Luxemburg geleistet wurden, sondern auch die, die in einem anderen Land, wie beispielsweise den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island geleistet wurden.

Um ein Anrecht auf eine Rente in Luxemburg ab dem Alter von 65 Jahren zu haben, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein : Man muss mindestens ein Jahr in Luxemburg gearbeitet haben und mindestens 10 Jahre Versicherungszugehörigkeit in einem anderen europäischen Land oder einem Land, mit dem Luxemburg ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, aufweisen können.

Die vorgezogene Altersrente

Sie wird unter folgenden Bedingungen gezahlt: 

  • wenn der Versicherte eine Unverfallbarkeitsfrist von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann, kann er mit 57 Jahren von einer vorgezogenen Altersrente profitieren;
     
  • wenn der Versicherte eine Unverfallbarkeitsfrist von 480 Monaten Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwilliger Versicherung, rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten und zusätzlichen Zeiträumen, darunter mindestens 120 Monate Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwillige Versicherung oder rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten, vorweisen kann, kann er mit 60 Jahren von einer vorgezogenen Altersrente profitieren.

Wann stellt man seinen Rentenantrag?

Man muss wissen, dass Pensionen nur auf Antrag erteilt werden. Es wird empfohlen, seinen Rentenantrag mehrere Monate vor dem Datum der Begründung des Leistungsanspruchs zu stellen.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der CNAP (Caisse Nationale d’assurance pension, die nationale Pensionskasse) zu finden: www.cnap.lu.

✔ Für die Grenzgänger wird empfohlen, ihren Antrag direkt bei der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzes zu stellen. Falls der Versicherte eine gemischte Karriere gehabt hat, das heißt, dass er in mehreren Ländern gearbeitet hat, hängt die Bearbeitungsdauer des Antrages davon ab, wie schnell die verschiedenen Behörden miteinander kommunizieren.

Quelle : Caisse Nationale d’Assurance Pension