Viele Handwerksbetriebe aus dem Baubereich, die Aufträge in Luxemburg abwickeln, müssen den Kollektivurlaub (congé collectif) im Großherzogtum einhalten und die Arbeiten in diesem Zeitraum ruhen lassen. Darauf weist die Handwerkskammer (HWK) Trier hin.

Folgende Gewerke sind betroffen: Hoch- und Tiefbau (29.7. – 21.8.), Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk (1.8. – 21.8.) sowie Gipser- und Fassadenarbeiten (30.7. – 23.8.).
Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich.
Anträge hierfür müssen spätestens bis zum 29. Juni schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden.
Der Antrag muss Angaben über die Anzahl der betroffenen Arbeiter, über die Baustelle sowie über Anfang und Dauer der  auszuführenden Arbeiten enthalten.

Ausführliche Informationen zum Kollektivurlaub sowie das Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen gibt es auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg unter www.itm.lu oder bei der Handwerkskammer: Michèle Schneider, Tel. 0651/207-107, E-Mail: [email protected].