Seit dem 1. August besteht ein vereinfachter Antrag auf Studienbeihilfe für Hochschulstudien.
Das meldet Guichet.
Demnach müssen die Anträge jedes Semester eingereicht werden, auch von bereits eingeschriebenen Studierenden.
Im Falle eines Erstantrages oder eines Wechsels des Studienzyklus müssen die Studierenden das Formular “Erstantrag” ausfüllen und die entsprechenden Unterlagen beifügen.
Falls bereits eine Studienbeihilfe für den gleichen Studienzyklus beantragt wurde, kann zukünftig ein vereinfachter Antrag eingereicht werden.

Studierende, die ihr Studium im Wintersemester aufnehmen, müssen den vollständigen Antrag spätestens bis zum 30. November eingereicht haben.
Studierende, die im Sommersemester beginnen, müssen ihren Antrag spätestens bis zum 30. April eingereicht haben.

Studierende haben die Möglichkeit, sowohl den Erst- als auch Folgeanträge auf Studienbeihilfe auf elektronischem Weg über die Plattform “MyGuichet” zu stellen.

Hintergrund

Die Studienbeihilfe wird in 2 Teilbeträgen (1 Teilbetrag pro Semester) pro Studienjahr ausgezahlt.
Das Studienjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
Das Wintersemester beginn am 1. August und endet am 31. Januar.
 
Das Sommersemester beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli.