Wie wird der jährliche Erholungsurlaub eines Teilzeitbeschäftigten berechnet?

Der Teilzeitarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer regelmäßigen Tätigkeit mit einem Arbeitgeber eine Arbeitszeit vereinbart, deren wöchentliche Dauer unter der normalen, im entsprechenden Unternehmen gesetzlich oder aufgrund des Tarifvertrags im gleichen Zeitraum geltenden Arbeitszeit liegt.
Der jährliche Erholungsurlaub von Teilzeitarbeitnehmern wird im Verhältnis zur im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.

Auf wie viele Urlaubstage hat ein Arbeitnehmer im ersten Arbeitsjahr Anspruch?

Der Urlaub des ersten sowie des letzten Jahres (d.h. das Jahr, in dem der Arbeitsvertrag endet), beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Arbeitsmonat.
Ab wann kann ein Arbeitnehmer Urlaubstage in Anspruch nehmen? Das Recht auf Urlaub entsteht nach 3 Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber.
Vor kurzem eingestellte Arbeitnehmer müssen eine Karenzzeit von 3 Monaten abwarten, bevor sie Urlaub nehmen können. Diese Karenzzeit findet jedoch keine Anwendung auf Leiharbeitnehmer. In der Tat kann der Leiharbeitnehmer sein Anrecht auf Jahresurlaub für jeden Einsatz unabhängig von dessen Dauer geltend machen. Er hat Anspruch auf Gewährung von bezahltem Urlaub beim entleihenden Unternehmen anteilig zur Dauer seines Einsatzes.

Werden die Bruchteile von Arbeitsmonaten bei der Berechnung der Urlaubstage berücksichtigt?

Die Bruchteile von Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage übersteigen, werden als ganzer Monat angerechnet.
Also hat ein an einem 20. Juli eingestellter Arbeitnehmer für diesen Monat kein Anrecht auf gesetzlichen Urlaub. Gleiches gilt für den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag an einem 15. des Monats endet.

Gelten Bruchteile von Urlaubstagen als ganze Tage?

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, gelten als ganze Tage.
Somit hat der Arbeitnehmer, dessen Vertrag nach acht Monaten Arbeit endet (was 8 x 2,0833 = 16,66 Urlaubstagen entspricht), daher Anspruch auf 17 Tage Urlaub. Der Arbeitnehmer, dessen Vertrag nach sechs Monaten Arbeit endet (was 6 x 2,0833 = 12,48 Urlaubstagen entspricht), hat daher Anspruch auf 12 Tage Urlaub.

Ab wann kann ein Arbeitnehmer Urlaubstage in Anspruch nehmen?

Das Recht auf Urlaub entsteht nach 3 Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Vor kurzem eingestellte Arbeitnehmer müssen eine Karenzzeit von 3 Monaten abwarten, bevor sie Urlaub nehmen können. Diese Karenzzeit findet jedoch keine Anwendung auf Leiharbeitnehmer. In der Tat kann der Leiharbeitnehmer sein Anrecht auf Jahresurlaub für jeden Einsatz unabhängig von dessen Dauer geltend machen. Er hat Anspruch auf Gewährung von bezahltem Urlaub beim entleihenden Unternehmen anteilig zur Dauer seines Einsatzes.

Wer trägt die Beweislast dafür, dass Urlaube tatsächlich zugestanden wurden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Buch mit den Einträgen der gesetzlichen Urlaubszeiten der Belegschaft zu führen. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er dem Arbeitnehmer sämtliche ihm gesetzlich zustehenden Urlaubstage gewährt hat und ihm die für nicht genommenen Urlaub zustehende Entschädigung gezahlt hat, falls der Arbeitsvertrag aufgelöst wird, bevor der Arbeitnehmer alle seine Urlaubstage in Anspruch genommen hat.

Ist es möglich, den Erholungsurlaub durch eine Ausgleichsentschädigung zu ersetzen?

Die nicht im Lauf des fraglichen Jahres genommenen Jahresurlaubstage können nicht im Lauf eines späteren Jahres durch eine Ausgleichsentschädigung ersetzt werden. Das Arbeitsgesetzbuch stellt klar, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist, den ihm zustehenden Urlaub aufzugeben, nicht einmal gegen eine Ausgleichsentschädigung. Falls der Arbeitsvertrag jedoch im Lauf des Jahres endet, stellt Artikel L.233-12 des Arbeitsgesetzbuchs klar: „|[…]

Falls der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nach der Auflösung des Arbeitsvertrags seitens des Arbeitgebers oder seitens des Arbeitnehmers verlässt, bevor er den gesamten ihm zustehenden Urlaub in Anspruch genommen hat, wird ihm zum Zeitpunkt seines Abgangs eine Entschädigung entsprechend dem nicht genommenen Urlaub gezahlt, unbeschadet seiner Rechte betreffend die Kündigungsfrist.“
Das Berufungsgericht hat jedoch geltend gemacht, dass nicht zwischen den verschiedenen Gründen der Auflösung des Arbeitsvertrags zu unterscheiden ist, so dass der Arbeitnehmer auch im Falle einer Auflösung des Arbeitsvertrags von Rechts wegen infolge einer sehr langen krankheitsbedingten Abwesenheit ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub hat.

Darf der Arbeitnehmer während seines Urlaubs eine andere bezahlte Berufstätigkeit ausüben?

Nein, während der Dauer seines Urlaubs darf der Arbeitnehmer keinerlei bezahlte Berufstätigkeit ausüben, unter Androhung des Verlusts seines Anspruchs auf das ihm während seines Urlaubs gezahlte Urlaubsgeld.