Aus steuerlicher Sicht hat sich viel getan im letzten Jahr.
Gemeinsam mit dem Finanzamt Trier hatte darum die luxemburgische Gewerkschaft LCGB am vergangenen Samstag zu einer Infoveranstaltung geladen.
Hintergrund sind die Verständigungsvereinbarungen, die Luxemburg und Deutschland im letzten Jahr getroffen hatten.
So ist nun zum Beispiel fest geregelt, dass Abfindungen der Versteuerung in Luxemburg unterliegen.
Für alle Infos stellen wir das Infomaterial des Trierer Finanzamtes als PDF-Download bereit.

Auch am Samstagnachmittag fanden sich hunderte Grenzgänger in der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) ein, um sich in Teil zwei der Veranstaltung über ihre spätere Rente zu informieren.
So haben Experten beispielsweise mit dem Gerücht aufgeräumt, man müsse 10 Jahre in Luxemburg arbeiten, um von dort eine Rente zu beziehen.
Fakt ist aber, dass man nur 12 Monate im Großherzogtum arbeiten, um die Mindestrente zu bekommen – vorausgesetzt, man kann europaweit die geforderte Mindestarbeitsdauer von 120 Versicherungsmonaten nachweisen.
Auch wurde darüber informiert, dass die Versteuerung der Rente in jedem Fall im Wohnland zu leisten ist – egal, aus welchem Land sie kommt.
Weitere Infos zum Thema Rente für Grenzgänger gibt es hier.