Kindergeld wird an in Luxemburg ansässige Personen, aber auch an Grenzgänger gezahlt. Grundsätzlich werden sie monatlich ausgezahlt, außer bei Paaren, bei denen nur einer der beiden Ehepartner in Luxemburg arbeitet und der andere in seinem Wohnsitzland arbeitet oder dort Ersatzeinkommen (Arbeitslosigkeit) bezieht. Die Familienleistungen werden nämlich vorrangig vom Wohnsitzland gezahlt.

Für diese Familien wird das Kindergeld alle sechs Monate gezahlt, das sogenannte Differential.

Wann wird die Differenzzahlung für das erste Halbjahr 2023 ausgezahlt?

Die Nationalkasse für die Zukunft der Kinder (Zukunftskeess oder CAE) gibt an, dass die Auszahlung der Differenzzulagen für das zweite Halbjahr 2023 frühestens Ende Januar 2024 erfolgen wird, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen. Die CAE erklärt, dass es nicht notwendig ist, die von Ihrer CAF ausgestellte Bescheinigung mit dem Vermerk “Nicht einsenden” zu übermitteln. Die Einzelheiten der in Frankreich bezogenen Leistungen werden direkt von Ihrer CAF an die CAE übermittelt.

Für alle anderen Grenzgänger. Seit Januar 2022 und der Einführung des Systems für den elektronischen Informationsaustausch zwischen den europäischen Kassen (EESSI) ist für die halbjährliche Auszahlung der Differenzzulage keine Intervention seitens der Teilfamilien mehr erforderlich. Die CAE wird auf elektronischem Wege direkt über die Höhe der in Ihrem Wohnsitzland bezogenen Familienbeihilfe informiert. E411-Formulare oder andere Zahlungsbescheinigungen in Papierform werden nicht mehr benötigt oder akzeptiert.

Es ist nicht mehr erforderlich, eine Zahlungsbescheinigung bei der Kasse Ihres Wohnsitzlandes zu beantragen oder eine von dieser Kasse versandte Bescheinigung zu übermitteln. Es ist auch nicht erforderlich, der AAC irgendwelche anderen Dokumente zu übermitteln, es sei denn, diese wurden ausdrücklich angefordert.

Vor der Beantragung muss die Abrechnung abgewartet werden.
Die FAK weist darauf hin, dass jede Intervention oder Reklamation Ihrerseits vor diesem Datum die Auszahlung in keinem Fall beschleunigen kann. Sie erinnert daran, dass ein Anruf, um zu fragen, ob ein Schreiben angekommen ist, oder um ein Auszahlungsdatum zu erfahren, nicht notwendig ist, da die Akten so schnell wie möglich bearbeitet werden.

Eine erläuternde Abrechnung wird per Post verschickt, sobald die Zahlung ausgeführt wurde. Man sollte diese Abrechnung abwarten, bevor man sich bei Bedarf mit ihnen in Verbindung setzt.

Wie wird die Differenzialzulage berechnet?

Die Kasse für die Zukunft der Kinder in Luxemburg berücksichtigt die Leistungen “gleicher Art”, d. h. das Kindergeld, den Alterszuschlag, die zusätzliche Sonderzulage und die Schulanfangszulage (235 Euro in Luxemburg).

Wer erhält die Differenzialzulage?

Zur Erinnerung: Der Differenzausgleich wird an Grenzgängerfamilien gezahlt, bei denen ein Ehepartner in seinem Wohnland arbeitet oder dort arbeitslos ist und der andere in Luxemburg arbeitet. Es sei daran erinnert, dass das Wohnsitzland vorrangig für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständig ist. Luxemburg fügt eine Differenzzulage hinzu, wenn seine eigenen Leistungen höher sind als die des Wohnlandes.

Der Informationsaustausch zwischen der CAE in Luxemburg und der Caisse des Allocations familiales (CAF) der Departements Moselle und Meurthe-et-Moselle erfolgt automatisch. Grenzgänger müssen die in Frankreich erhaltenen Beträge also nicht einsenden.

 

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