Ansässige und Grenzgänger müssen nicht dieselben Kriterien erfüllen, um finanzielle Unterstützung für ihre Kinder zu erhalten, die ein Hochschulstudium absolvieren.

Wenn Sie nicht mehr in Luxemburg arbeiten, wie sieht es dann mit der finanziellen Unterstützung für die Fortsetzung des Studiums aus?

Bei Verlust des Arbeitsplatzes gelten für Gebietsansässige und Gebietsfremde unterschiedliche Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen.

Als in Luxemburg ansässige Person wird die Unterstützung unabhängig von der Situation – Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbstständiger oder Rentner – gewährt, sofern sie alle Förderkriterien erfüllt.

Nichtansässige hingegen können zusätzlich zu den erforderlichen Voraussetzungen nur dann Stipendien erhalten, wenn der Elternteil ein Einkommen aus Luxemburg bezieht, z. B. ein Gehalt oder eine Rente. Im Klartext heißt das: Wer weder einen Arbeitsplatz noch eine Rente aus Luxemburg hat, hat keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Kind, das eine Hochschulausbildung absolviert. Und egal, ob der Elternteil in den letzten 10 Jahren 5 Jahre oder sogar 10 Jahre und länger Mitglied war, er wird dadurch nicht berechtigt sein, Stipendien zu erhalten.

Grenzgänger wieder diskriminiert?

Vor kurzem haben wir Ihnen von dieser Petition bezüglich des Mobilitätsstipendiums berichtet. Diese wird nämlich ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem der Studierende sein Land verlässt. Es kommt jedoch häufiger vor, dass ein in Luxemburg ansässiger Student im Ausland studiert, als dass ein Franzose oder Belgier sein Land verlässt. Das Bildungsangebot ist aufgrund der Größe dieser Länder viel größer. Die Entfernungen von einem Ende des Landes zum anderen sind jedoch oft mindestens genauso lang, und da die Studierenden in ihrem Wohnsitzland bleiben, können sie nicht von den 1.491 € pro Semester profitieren, die für die Mobilitätsbeihilfe vorgesehen sind.

In einem anderen Register, aber immer noch in Bezug auf die Kinder von Grenzgängern, wurde die Ungerechtigkeit mehrmals wegen der Diskriminierung bei der Gewährung von Kindergeld für Patchwork-Familien angeprangert.

 

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