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Forum / Allgemeines

Überstunden und Sonntagsarbeit  

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747alf
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11 Jahren  ago  

Hallo an alle !!! Kann mir jemand sagen,wenn ich Sonntags arbeite ob mir zu den Überstundenzuschlägen auch noch ein Zeitausgleich zusteht.Und darf die Firma Überstunden 1 zu 1 ausgleichen mit Minusstunden die man hat? Z.B ich arbeite heute 6 Stunden und Morgen 10 laut Firma gleicht sich das aus,ist das korrekt? Habe noch mehr fragen die nicht ohne sind,aber das später. Würde mich freuen wenn jemand mir weiter helfen könnte. Wünsche schon mal allen ein schönes Wochenende!!!!!


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Das kommt ganz auf deinen Arbeits- bzw. Tarifvertrag an. Hast du z.B. eine Überstundenperiode vereinbart (gibt es bei Banken), werden deine Überstunden erst am Ende der Periode (z.B. einem Monat oder auch 6 Monaten) betrachtet. Nur, wenn du dann noch mehr Stunden gearbeitet hast als normal, hast du Überstunden. Also: arbeitest du dort heute 6 und morgen 10 Stunden, gleicht sich das aus.

Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, müssen die Stunden pro Tag gewertet werden. Dann hättest du laut Gesetz bei einem 8-Stundentag mit 2 Überstunden Anspruch auf einen Freizeitausgleich von 150%, also entsprechen 2 Überstunden 3 Stunden Freizeit. Geld gibt es dann natürlich nicht mehr. Werden Überstunden bezahlt, müssen sie mit 40% Zuschlag bezahlt werden. Die Überstunden und die Zuschläge sind weitestgehend steuer- und sozialabgabenfrei.

Näheres hierzu unter wie immer unter guichet.lu:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/activite-professionnelle/duree-travail/paiement-heures-supplementaires/index.html


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PsstGeheim
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11 Jahren  ago  

Aber auch bei Tarifverträgen mit Überstundenperiode kann es zu Zuschlägen kommen. Z.B. gerade bei den Banken steht im Tarifvertrag, dass Samstagsarbeit mit Faktor 1,25 ausgeglichen wird. In deinem Fall hättest du dann Freitag -2, Samstag +2,5 = 0,5 Überstunden. Aber auch nur, wenn die regelmässige Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt ist. Wird sie auf 6 Tage verteilt per Arbeitsvertrag fällt der Zuschlag wiederum weg.

Es kommt aber wie Obiwan sagt wirklich darauf an, ob für dich ein Tarifvertrag gilt bzw. was in deinem Arbeitsvertrag steht.


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747alf
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11 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort,ich habe mich falsch ausgetrückt es geht um Sonntage an denen ich frei habe, aber von Samstag in den Sonntag hinein arbeite(z.b: von 6 Uhr Samstag Morgen bis 6 Uhr Sonntag Morgen),also an einem Tag den ich normal frei habe.Laut meinem Vertrag werden alle Überstunden die über unser polster von 20 Stunden gehen ausbezahlt.In den letzten 16 Monaten weit über 650 Überstunden(15-20 Stunden und mehr am Tag keine Seltenheit) und ich befürchte das da einiges zu unseren (Kollegen) ungunsten gelaufen ist.Vorher hatten wir eine 5 Tage Woche mit einem 8 Stunden Tag nun ist es eine 4 Tage Woche a 10 Stunden am Tag.Zu den 650 kämen dann noch die Überstunden die zum Ausgleich für Minusstunden herangezogen wurden wenn das der Fall wäre.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also das Spielchen von Obiwan könnte man auch negativ ausnutzen. Für das Wochenende passen aber die Angabe von % etc...

15-20 Stunden an einem Tag???? Das geht doch garnicht! Alles was über 12 Stunden geht, muss meines Wissens vom Arbeitgeber her beantragt werden. Zumal die Unfallkasse hier bei mehr als 12 Stunden auf die Barrikaten geht.

Gruß


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Alles über 10 Stunden am Tag verstösst gegen das Arbeitsgesetz und ist illegal. Kann einem vielleicht egal sein, solange der Chef zahlt, ABER: wenn man nach einem Tag mit 12 Stunden oder mehr einen Unfall hat und das kommt raus, kann es passieren, dass weder die Krankenkasse noch die Berufsunfähigkeit zahlen! Da wäre ich nicht nur vorsichtig, sondern ganz klar dagegen. Was solche Arbeitszeiten für die Gesundheit bedeuten, braucht wohl nicht erwähnt zu werden. Hier würde ich entweder den Betriebsrat oder die ITM einschalten - es wären nicht die ersten Chefs, die sich dann nach einer anderen Arbeit umsehen können.


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747alf
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11 Jahren  ago  

Ja das ist so eine Sache,das alles passiert ja mit Wissen des Betriebsrates und vom Management wird gesagt das wenn jemand ein Problem damit hat mehr als 10 Stunden zu Arbeiten der sollte sich doch nach was neuem umschauen.Aber nochmal auf die Überstunden zurück zu kommen,wenn ich an einem Tag arbeiten gehen an dem ich normal frei habe bekommen ich da zu den Überstunden noch einen Freizeitausgleich vorausgesetzt die Wochenarbeitszeit ist erreicht.Und wenn ich an einem Feiertag arbeiten gehe bekommt man da einen Ausgleichstag? Ich bin gesundheitlich ziemlich angeschlagen durch meine Arbeit und will die Sache beenden,würde mich nur gerne etwas schlau machen ob ich nicht noch gewisse Dinge geltend machen kann bevor ich gehe,ich bitte um Nachsicht:wink:


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PsstGeheim
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11 Jahren  ago  

Da gibt es ja nun 2 Möglichkeiten.

Willst du den "egoistischen" Weg gehen ? Dann würde ich ein Gespräch mit den Chef vereinbaren, sobald ich was neues gefunden habe und ihm sagen, dass du gegen einen Aufhebungsvertrag mit netter Abfindung die herrschenden Zustände und die Existenz der ITM schnell vergessen hättest :devil:

Willst du, dass sich etwas ändert, dann such dir schnell was neues und melde solche "Machenschaften" (nachdem ich alles o.g. gelesen habe, 15-20 h pro Tag !!!!!) mit Nachweisen, Stundenzetteln o.ä. persönlich der ITM als Anzeige. Auch um deiner Kollegen willen, auch wenn ich weiss, das oft ein Großteil die Stunden bereitwillig leistet, wenn sie die Kohle auf Konto am Ende sehen. Aber wie man an deiner Gesundheit sieht, bekommt man dafür die Quittung. Und ich bin der Meinung, vor dieser "eigenen Dummheit" muss man die Leute auch schützen.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also wenn das alles stimmt, würde ich das alles melden. Ich glaube nicht, dass sowas im Arbeitsvertrag drin steht und ITM tut solche Sachen vertraulich behandeln. Dementsprechend melden!!!!!!

Aber für mich kommt hier die Frage. Wann schlaft, esst, etc... Ihr denn???? Privatleben????

Gruß