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Forum / Allgemeines

Erziehungszulage  

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info
3571 Messages

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10 Jahren  ago  

Die Änderung der Gesetzlage hat einen Beigeschmack den man nicht leugnen kann.

Die Änderung wird für Familien die in Luxemburg leben über andere staatliche Zuwendungen ausgeglichen, diese Zuwendungen stehen Grenzgänger jedoch nicht wirklich zur Verfügung. Damit sollte klar sein wer die Gruppe stellt die für die 75mio pa Einsparung ran gezogen wird.

Nebenbei sollte noch erklärt werden das die Kindergeldänderung mit der Boni Änderung verbunden ist und auf keinen Fall als drastische Erhöhung zu verstehen ist.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo Info, kannst du mich einmal kurz aufklären, was ist das denn noch für eine Änderung des Kinderbonus von dem Du sprichst?

Wird der gekürzt?

Danke schon mal vorab


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Michael125
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10 Jahren  ago  

nein wird nix gekürzt. das alles gilt nur für Kinder die ab 2015 ( bzw wqenn das Gesetz in Kraft tritt) geboren werden. 18 Jahre zweikleisig wird meines wissens gefahren


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10 Jahren  ago  

beide Leistungen werden zusammen gelegt, daher der neue Betrag. So zumindest auf rtl.lu erklärt worden.


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Siddy74
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10 Jahren  ago  

nein wird nix gekürzt. das alles gilt nur für Kinder die ab 2015 ( bzw wqenn das Gesetz in Kraft tritt) geboren werden. 18 Jahre zweikleisig wird meines wissens gefahren

So habe ich das auch verstanden. Alles erst ab 2015 und alles was vorher genehmig war bleibt auch so erhalten.


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Simone
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10 Jahren  ago  

@ Info Wie kommst du darauf, dass sich der Betrag einer laufenden erziehungszulage auf 0€ reduziert, sobald das Gesetz in Kraft tritt? In meinem Beispiel: ich habe jetzt erst den Antrag stellen können, da ich mich dafür anstelle des cp entschieden hab. Den cp hätte ich aber schon vor Monaten beantragen müssen. Wenn das so wäre, hätte ich ja jetzt doppeltes pesch. Anträge die jetzt noch eingehen, sollen doch unverändert bearbeitet werden. Bin mal gespannt.


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Siddy74
288 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo Simone,

ich glaube nun nicht das bereits laufende Zahlungen sprich bereits genehmigte Zulagen auf 0 gekürzt werden. Das wäre ja ein Ding. Bislang spricht alles dafür, das es alle Kinder ab 2015 betrifft zumal der Vorschlag ja auch noch nicht abgesegnet ist. Dein Antrag sollte noch durch gehen ...

Grüße


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Marnika
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Bzgl. der Erziehungszulage in meiner Situation hätte ich gerne eure Einschätzung. Ich (AN in Lux) und meine Frau (AN in Deutschland, z.Z. in Erziehungszeit in D) haben im November 2013 Nachwuchs bekommen. Meine Frau bezieht 12 Monate Elterngeld in Deutschland und bleibt danach bis zum 2. Geburtstag unseres Sohnes zu Hause. Sie ist demnach berechtigt Betreuungsgeld (“Herd-Prämie”) in Deutschland zu beantragen. Weiterhin möchte Sie aber zwischen dem 1. und 2 Geburtstag unseres Sohnes in Teilzeit arbeiten.

Den Antrag auf Erziehungszulage haben wir nach der Geburt eingereicht, bearbeitet ist er noch nicht. Wir überlegen uns jetzt, den Antrag aus den folgenden Gründen zu widerrufen: Da meine Frau in Teilzeit arbeiten gehen möchte, halbiert sich die Erziehungszulage auf 242.50 Euro. Abzüglich des aus Deutschland zu erhaltenen Betreuungsgeld (“Herd-Prämie”) i.H.v. 150.00 Euro ergibt sich ein zu zahlender Betrag aus Luxemburg von 92.50 Euro. Ist das so korrekt?

Daher erscheint das Modell des Congé parental doch deutlich attraktiver als die Option Betreuungsgeld. Finanziell sehe ich den Teilzeit CP attraktiver als den Vollzeit-CP. In Vollzeit bekomme ich 1778.31 Euro brutto für 6 Monate, logischerweise aber kein Gehalt. In Teilzeit bekomme ich 889.15 Euro brutto für 12 Monate, zusätzlich noch die Hälfte meines Gehaltes. Sehe ich das richtig, dass der AG den CP in • Vollzeit akzeptieren muss und nur aufgrund betrieblicher Erfordernisse nach hinten verschieben kann? • Teilzeit ablehen kann, wenn er möchte? Hab ich das alles richtig verstanden? Habt noch jemanden eine andere Variante, die attraktiv sein könnte?

Möchte sichergehen, bevor ich den Antrag auf Erziehungszulage widerrufe.

Besten Dank und noch einen schönen Nachmittag!


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Marnika
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10 Jahren  ago  

Kurz vor dem Wochenende wollte ich nachfragen, ob jemand hierzu eine Einschätzung hat.

Besten Dank und schönes Wochende!

Marnika


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kiwu2009
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10 Jahren  ago  

Es handelt sich hierbei um den 2.Elternurlaub, somit muss der Arbeitgeber 6 Monate vor Beginn darüber informiert werden. Passt das denn noch zeitlich?