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Forum / Allgemeines

Kindergeldanspruch in D wenn Frau in D arbeitet aber wohnsitz in Lux  

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Gerry1
20 Messages

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7 Jahren  ago  

Hallo

Hat schon mal jemand erfahrung gemacht mit der Konstellation: Wohnsitz Lux - Frau arbeitet in D - Kinder Studieren, also Kindergeld in D bis Alter 25 Ich denke, dass Lux. das Kindergeld ablehnen wird das diese mit einführung der Studienzulage nahc Abschluss der Schule abgeschafft wurde. Wir D das Kindergeld dann genehmigen obwohl in Lux die Studienzulage existiert?

Danke für jeden sachlichen fundierten Kommentar. evtl aus eigener Erfahrung...

Gruss

Gerry


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Fredde
339 Messages

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7 Jahren  ago  

1. Primärere Kindergeldanspruch ist in LUX, da euer Wohnort. 2. Da aber dort kein Kindergeld bezahlt wird zahlt DE den Differenzbetrag, also alles. 3. Dann muss man mit diesem Bescheid Studienbeihilfe beantragen 4. Das DE Kindergeld wird auf diese Beihilfe angerechnet


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Gerry1
20 Messages

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7 Jahren  ago  

Danke Fredde

Ich verstehe als richtig, dass punkte 3 und 4 optional sind....?

Ich muss also nicht zuerst Studienbeihilfe beantragen und diese wird dann auf das Kindergeld angerechnet...

Sprichts du aus eigener erfahrung?

Danke und Gruss

Gerry


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Michaelcok
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7 Jahren  ago  

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SaarMosel
34 Messages

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7 Jahren  ago  

@Gerry

Fredde hat schon geschrieben: Luxembourg zahlt für Kinder im Studium nicht mehr (dafür aber CEDIES-Leisdtungen). Die Zukunftskeess müsste hier bis Ende der Schule/Ausbildung gezahlt.

Durch die Beschäftigung in Deutschland besteht dann hier Anspruch auf Kindergeld, hier sogar schon für die Zeit nach Ende Schule /Ausbildung (=Übergangszeit, oder Kind ohne Studienplatz, je nach Beginn des Studiums).

Also Antrag in Deutschland stellen und u.a. einen Nachweis über den Umfang der Steuerpflicht deiner Frau in Deutschland mit einreichen (erforderlich, da kein deutscher Wohnsitz existiert).