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Forum / Arbeitswelt

Firmenwagen: Übernahme nach AN-Kündigung  

Anonymous
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

in D ist es ja nicht rechtens, den AN mit Leasingverträgen bei Pseudofirmenwagen zu knebeln. Wie ist das in Lux? Gibt es da Erfahrungswerte? Muss ich in Lux meinen "Firmenwagen" übernehmen bzw. Vorfälligkeit zahlen, wenn ich selbst kündige, nur weil das in der Firmenwagenpolicy unterschrieben wurde?

Danke für Eure Erfahrungen(Infos). Finde leider nichts im Web.


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Volkervollgas
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6 Jahren  ago  

Hi Bogdan Sofern dein AG nicht einen gravierenden Patzer in deinen Arbeitsvertrag eingebaut hat, wird es leider schlecht aussehen. Habe selbige Erfahrung vor kurzem mit Deloitte und Leaseplan gemacht. Erkundige dich einfach bei der OGBL. Die haben einen Juristen (Herr Sevellec), der In dieser Thematik fit ist. Bei mir kamen für 14 Monate Restlaufzeit knapp 5k zusammen... Viel Erfolg Volker


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6 Jahren  ago  

Danke, Volker. Auch wenn es nicht das ist, was ich erhofft hatte. Wie kann denn etwas in D sittenwidrig sein und in Lux gelebte Praxis? Bin leider kein Mitglied bei der OGBL.


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6 Jahren  ago  

@Bogdan

Weil es sich um nationale Gesetze handelt und diese nun mal nicht Deckungsgleich sind. In Luxemburg wird gefordert das es im Vertrag klar erkennbar sein muss und wer trotzdem den Vertrag eingeht muss sich über das Risiko im klaren sein und genau dieses Risiko geht der Vertragspartner freiwillig ein.


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Volkervollgas
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6 Jahren  ago  

Du musst kein Mitglied sein. Die beraten dich auch so. Solltet ihr zu dem Schluß kommen, dass es Sinn macht juristische Schritte einzuleiten, so kannst du immernoch Mitglied werden. Das Thema ist einfach sehr unbefriedigend geregelt. Hätte mich mein AG rausgeworfen, so wären die Kosten vom AG getragen worden. Nur bei Kündigung oder beiderseitigem Einvernehmen können und wurden die Kosten auf mich, den AN, weitergereicht.


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6 Jahren  ago  

Vielen Dank.


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6 Jahren  ago  

@ Volkervollgas

Kleiner Tipp, das Thema sehr befriedigend glöst, allerdings nur für die AG Seite. Die Firma hat Steuer.- und Sozialversicherungsvorteile und reduziert mit dem Frimenfahrzeug die MA-fluktuation. Man überlegt dann schon ob man kündigt wenn eine x-Tausend Rechnung folgt.

Übrigens hat die Firma kein Problem wenn die dir kündigt, das Leasingfahrzeug bekommt der neue Mitarbeiter, oder es gibt bestimmt einen anderen Mitarbeiter der geil darauf ist ein Firmenauto zu bekommen.


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chibo157
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6 Jahren  ago  

Wie sieht denn die Situation aus, wenn die Firma ein Fahrzeug gekauft hat (kein Leasing), dem Mitarbeiter überlassen hat und auch keine weiteren Klauseln hierzu in den Arbeitsvertrag aufgenommen hat? Darüberhinaus hatte der Mitarbeiter keinerlei Einflussmöglichkeit auf Art, Ausstattung etc. des Fahrzeugs.


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6 Jahren  ago  

@peet70: ware klasse, wenn Du mir eine solche VO raussuchen könntest. Bin leider juristische Laie.


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6 Jahren  ago  

@Bogdan

Mir ist nur bekannt dass die Auslandsregeln gültig sind wenn das Fahrzeug auch in dem Land gemeldet ist, vereinfacht müsste dein Auto ne deutsche Nummer haben, was ja nicht der Fall gewesen sein dürfte.

Bin aber auch neugierig ob es noch eine Besonderheit gibt.


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Volkervollgas
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6 Jahren  ago  

@Peet70: Bezüglich vorhandener Gerichtsurteile in Lux: Mir wurde von der OGBL gesagt, dass es zur Zeit vier Urteile gibt --> alle pro AG. Die einzige Chance sei ein Fehler im Arbeitsvertrag/Car Policy. Mein Auto war in Lux gemeldet und ich wäre hoch interessiert daran, warum hier eine deutsche Arbeitnehmerschutzvorschrift gelten sollte… Keiner der involvierten Experten hat irgendwas in dieser Richtung erwähnt. Bei nem deutschen Nummernschild vielleicht, aber wer hat das schon auf dem Firmenwagen...


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6 Jahren  ago  

Wir haben das zB, Depondace in Deutschland auf der die Firmenwagen über Lease-Plan laufen inkl Verträge.


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6 Jahren  ago  

Wir haben das zB, Dependance in Deutschland auf der die Firmenwagen über Lease-Plan laufen inkl Verträge.