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SP98 wird in Luxemburg billiger
Forum / Familie und Gesundheit

Abitur_Ende KiGeld_Studium im Herbst  

Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

@info Wie ich schon schrieb bin ich dankbar für ne Info (auch von info :-)). So stehe ich nur ratlos da.


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8 Jahren  ago  

http://portal.education.lu/etudes/Home.aspx wurde da alles richtig eingetragen?


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elfe
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8 Jahren  ago  

Hallo, bei mir steht auch immer 0. Aber, wo kann man die KV abgeben?


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Danke info

So sieht meine Berechnung aus.

Basisstipendium: 2000.00 € Mobilitätsstipendium: 0.00 € Sozialstipendium: 0.00 € Familienstipendium: 500.00 € Einschreibegebühren: 109.00 € Abzug anderer Leistungen: -2208.00 € Jährliches Gesamtstipendium: 401.00 €

Das Familienstipendium von 500 € wurde bei meinem Bescheid nicht angerechnet. Da werde ich mal nachhaken. Da bleiben dann rund 33 € pro Monat. Das ist nicht zu verachten.

Ich muss aber nochmal auf die KV zurückkommen. Was hat die für einen Einfluss?

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.


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8 Jahren  ago  

Liebe Leute, da steht ja die Frage nach dem Einkommen und dann sollte sich bitte jeder selbst Gedanken machen was da vom Netto runter gerechnet werden muss.

www.guichet.lu und http://www.cedies.public.lu/fr/index.html helfen euch weiter.


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elfe
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8 Jahren  ago  

Angeben


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elfe
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8 Jahren  ago  

dieses Jahr haben wir nur das Basisstudium beantragt, da muss man glaub ich kein Verdienst angeben.,Jedoch läuft im Februar das Kindergeld aus, so das Hoffnung besteht, ein kleinen Teil zu bekommen. Und mit dem Verdienst, nein Ehepartner wird voll mit angerechnet , er ist jedoch nicht Vater dieses Kindes und zahlt deshalb auch kein Pfenng. So kann es gehen.


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brauntanzbaer
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8 Jahren  ago  

Mein Sohn wird ab September ein duales Studium anfangen. Wie muss ich da vorgehen, zählt das als Ausbildung und es gibt weiterhin Familienzulage oder muss er Studienbeihilfe beantragen.


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info
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8 Jahren  ago  

elfe - das ist falsch!

dein Ehepartner, der nicht der Vater ist, wird nicht Unterhaltspflichtig sein und darum muss das Einkommen nicht angegeben werden es zählt das Einkommen des Kindesvater.

Guck mal genau hin, hinter Einkommen ist ein Sternchen und weiter unten wird das erklärt: * Unterhaltspflichtige Personen


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elfe
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8 Jahren  ago  

Ich glaube, wir mussten die Steuererklärung abgeben. Beim ersten Abtrag, als ich das Sozialstipendizm beantragt habe? Ichvschaue mal wieder. Danke Info


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elfe
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8 Jahren  ago  

Mein Mann sagt, er habe damals extra da angerufen wegen der Frage. Ich erinnere mich jetzt auch wieder. Sie sagten, wir müssen ihn angeben. Ist jemand da, wo dies auch der Fall ist?


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SaarMosel
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8 Jahren  ago  

@brauntanzbaer: Hier müsst ihr den Begriff des Dualen Studiums unterscheiden; er gibt verschiedene Formen. Die Caisse Luxembourg zahlt hier nur noch für Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge (=Studium plus Lehre).

Für die anderen Formen des Dualen Studiums besteht in Luxembourg kein Anrecht.


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brauntanzbaer
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8 Jahren  ago  

danke SaarMosel, er macht Ausbildungsintegriert mit Vertrag beim Unternehmen + Studium an der ASW Neunkirchen dann lass ich mir mal Formulare zuschicken