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Doppelte Senkung der Kraftstoffpreise in Luxemburg
Forum / Familie und Gesundheit

Kündigung im Krankenschein  

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Christian Zimmer
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6 Jahren  ago  

http://cns.public.lu/de/employeur/arret-maladie-conges/arret-travail/maladie/duree-indemnite-pecuniaire.html

"Es wird nicht mehr nach der Art der Erkrankung unterschieden: Alle Zeiten der persönlichen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall während der Referenzperiode, die am Vortag einer neuen Arbeitsunfähigkeitszeit endet, werden angerechnet."

aber auch

Ausnahme

Wenn die Arbeitsunfähigkeit während 52 Wochen ununterbrochen fortbestanden hat und der abhängig Erwerbstätige seine Arbeit wieder aufgenommen hat oder dabei war, seine Arbeit wieder aufzunehmen, kann die Zeit der Krankengeldzahlung verlängert werden, wenn eine Krankheit auftritt (im Prinzip eine andere als die, für die bereits Krankengeld gewährt wurde, wie z.B. eine Grippe). Jedoch ist diese Fortzahlung nur gewährleistet, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit 14 Tage pro Monat in der Folge nicht überschreitet und wenn der Versicherte nach Urteil des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung nicht von dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit betroffen ist.

Ein schriftlicher Antrag des Versicherten ist unerlässlich. Auf Anfrage des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung muss der Antrag durch ein detailliertes und hinreichend begründetes ärztliches Attest belegt werden.

Die entsprechende Entscheidung wird nach Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung getroffen.