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Doppelte Senkung der Kraftstoffpreise in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Hochzeit im Januar 2017 - Frage zur Steuerklasse  

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7 Jahren  ago  

"Es darf aber eine Steuererklärung abgegeben werden (90% Grenze eines Einzelnen). Es dürfen durchaus höhere nachgewiesene Werte zum Ansatz gebracht werden."

Das streitet doch niemand ab, aber mit der Steuererklärung MUSS das Einkommen vom Ehepartner angegeben werden und es wird automatisch der Progressionsvorbehalt berechnet. Das bedeutet die Steuerklasse 1 ist damit futsch und es kommt der Individual-Steuersatz zum tragen. Dann kann man aber auch gleich die Frage vom Finanzamt beantworten.


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MartinO
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7 Jahren  ago  

Nicht bei der ab 2018 möglichen Einzelveranlagung. Gibst Du alles, auch von Deinem Partner an, beantragst damit gleichzeitig die Klasse 2 für die nächste Karte.


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7 Jahren  ago  

Ich verstehe nicht ganz was du mir sagen möchtest. Exakt das ist doch das Ziel welches Luxemburg erreichen möchte, darum bekommen wir ja Post vom Finanzamt und der ermittelte Steuersatz wird dann auf das Einkommen aus Luxemburg angewendet.

Es ging doch ursprünglich darum nicht zu antworten und die Steuerklasse 1 zu nehmen, allerdings verliert man damit die Möglichkeit etwas von der Steuer abzusetzen da man bei einer Steuererklärung ja wieder im Individualsteuersatz landet.


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MartinO
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7 Jahren  ago  

Nein Du verlierst die Zusammenveranlagung und Ehegattenboni etc., aber da die 90% Grenze personenbezogen und nicht haushaltsbezogen ist, hast Du doch die gleichen Rechte wie ein unverheirateter, der die Steuerklasse I hat.

Wenn Du es mit Deutschland vergleichen willst: ...dann fliegt Du aus der Splittingtabelle raus und hast nur noch die halben (in etwa) Freibeträge (In Luxemburg ist es seit 2017 Tabelle 2) und den 4.500€ Bonus (siehe oben: =Revenu imposable ajusté -4.500€) nicht mehr. Das geben das Gesetz und die Tabelle bei wörtlicher Auslegung so her.


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7 Jahren  ago  

Sobald eine Steuererklärung gemacht wird muss Familienstand und das Einkommen des Partner angegeben werden. Damit hat man über das Jahr hinweg zwar die Klasse 1 gehabt, wird aber mit der Steuererklärung gemeinsam veranlagt und es wird der Steuersatz ermittelt der mit Progessionsvorbehalt auf das Einkommen in Luxemburg zu zahlen ist. Damit ist man ja genau da wo es das Finanzamt aus Luxemburg haben will.

Das deutsch Model der Lohnsteuerklasse 4 existiert in Luxemburg nicht.


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Gregorymix
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7 Jahren  ago  

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