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Forum / Steuern und Finanzen

Pendlerpauschale  

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pendler111
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16 Jahren  ago  

Hallo, ich bin neu in Luxemburg.. wie funktioniert das denn mit der Pendlerpauschale? Ich habe in dem Kommentar zu dem Artikel gelesen, dass man max. 60 km geltend machen kann. Wie funktioniert das? Danke für Eure Hilfe :bigsmile:


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Auf deiner Steuerkarte wird eine Fahrtkostenpauschale eingetragen (FD = Frais de Déplacenemt) Der Freibetrag richtet sich nach Entferungseinheiten einer staatlichen Tabelle, die die Entferung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte festlegt. Der Höchstfreibetrag beträgt € 214,50 pro Monat.


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pendler111
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16 Jahren  ago  

Ahhh, ok, danke 🙂 Auf die Steuerkarte warte ich derzeit noch. Ich habe also dieses Jahr nur ein gutes halbes jahr in Lux. Wann muss man sich hier überhaupt um seine Lohnsteuererklärung kümmern? Ist das kompliziert in Lux?


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Travelman
77 Messages

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16 Jahren  ago  

Sobald du in Lux. beschäftigt bist mußt du bei der Adm. des Contribution directes - Bureau RTS Non résidents - L2982 Luxembourg eine Lohnsteuerkarte beantragen. Das dafür notwendige Formular gibst du dann mit einer aktuellen Haushaltsbescheinigung bei dem o.g. Steueramt ab. Dann heisst es warten .... Ohne LST-Karte ist der AG verpflichtet dir die volle Lohnsteuer von 38% ohne Abattements (wie z.b. die Wegepauaschale) vom Lohn einzubehalten. Dies wird er auch tun bis daß Ihm Deine LST-Karte vorliegt. Dann bekommst du rückwirkend die zuviel einbehaltene LST wieder zurückerstattet.


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pendler111
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16 Jahren  ago  

Beantragt ist die Karte ja schon längst 🙂 Also gebe ich sie, sobald sie eingetroffen ist, wie auch in D an meinen Arbitgeber. Und ab wann sollte man sich in Lux um die Steuererklärung kümmern?


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Alex124
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16 Jahren  ago  

Hallo Travelman,

muss ich die Lohnsteuerkarte selber beantragen gehen oder macht das mein zukünftiger Arbeitgeber?

Grüße Alex


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chicka
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16 Jahren  ago  

Hi Alex124, wie Travelman oben schon geschrieben hat - Du musst die Karte selber beantragen. Wie, steht oben :bigsmile: Wenn Du sie dann hast (kann ein paar Wochen dauern), gibst Du sie Deinem Arbeitgeber.


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Travelman
77 Messages

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16 Jahren  ago  

Für eine Steuererklärung gibt es 2 Möglichkeiten. 1. Lohnsteuerjahresausgleich: z.B. Wenn Du nicht das ganze Jahr in Lux. gearbeitet hast oder das Einkommen in Lux. einen bestimmten %-satz deines Gesamteinkommens nicht überschreitet. Mußt Du immer selbst beim Steuerbüro (Adm. des Contr. Directes - Bureau RTS-Non résidents L-2982 Lux.) anfragen oder per Download unter http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/multiannee/163_DE.pdf

2. EInkommenssteuerklärung: bei 90% der Gesamteinkünfte in Lux. Funktioniert ähnlich wie in D mit verschiedenen "Feinheiten". Das 1. Mal mußt die beim Steuerbüro anfragen. (Adm. des Contr. directes - Bureau d'imposition Luxembourg Y - L2982 Luxembourg. Wenn Du die dann einmal abgegeben hast, bekommst du die Formulare jedes Jahr Anfang März automatisch zugesandt und mußt diese normalerweise bis Ende März ausgefüllt zurücksenden.


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pendler111
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16 Jahren  ago  

Merci :bigsmile: das hilft mir schonmal weiter.


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schatzi1988
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo ich hätte zu dem Thema noch eine kurze Frage und zwar. fahre ich einen einfachen weg bis Luxembourg 51 km das heisst wohl ich bekomme den freibetrag von 214,50. Jetzt hab ich jedoch die Frage ob ich diesen Betrag monatlich zum Gehalt dazu überwiesen bekomme oder ob ich da eine Steuererklärung machen muss oder wie funktioniert das?

danke schonmal für die Antworten.


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sigma
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16 Jahren  ago  

Der Freibetrag wird monatlich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und vermindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Der Einkommensteuersatz wird also auf einen geringeren zu versteuernden Betrag gerechnet. (Also nicht 214,50 € mehr Gehalt !!) Damit ist der Bereich Fahrtkosten aus steuerlicher Sicht komplett erledigt. In der Steuererklärung werden keine Fahrtkosten mehr angegeben bzw. können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden wie z.B. in Deutschland. Spart Zeit, Arbeit und Kosten...


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pendler111
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16 Jahren  ago  

Hi Sigma, wie genau funktioniert dass dnn mit dem Eintragen auf der Lohnsteuerkarte? Die ist ja bei meinem AG - aber der weiß ja noch nicht, wieviele km ich fahre (sind bei mir auch zwischen 50 und 60 km pro Strecke).


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sigma
28 Messages

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16 Jahren  ago  

Beim Beantragen der Lohnsteuerkarte wird Dein Wohnort angegeben. Die Adm. des Contribution directes trägt auf Grund dieser Daten die Entfernungspauschale ein. Es gibt in Luxembourg ein wabenähnliches System wonach jede Ortschaft in einem "Entfernungscluster" liegt. Das Maximum liegt jedoch bei 214,50 pro Monat. D.h. Wohn ich z.B. in Nennig (Deutschland, Grenzübergang Remich) bekomme ich auf Grund der Entfernung zur Arbeitsstelle 214,50 eingetragen, das ist meines Wissen der Wert für Remich. Da dies das Maximum ist, ist es danach egal ob man in Merzig, Perl, Trier oder Saarbrücken wohnt.


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pendler111
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16 Jahren  ago  

@ Sigma: Danke für die Info :bigsmile: Es läuft also alles automatisch. Man weiß ja nie... wie gut, dass man sich dann bei der Steuererklärung nicht mehr drum kümmern muss.


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Hallo Sigma:

Das Maximum sind genau die 214,50 € pro Monat. Die Berechnung der Steuerverwaltung berrücksichtigt aber wohl deinen Wohnort in D. Z.B. von Trier nach Grevenmacher ist die Enfernungspauschale geringer als z.B. von Merzig nach Remich oder Lux.