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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung und Bausparverträge  

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peterpan5
96 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

folgende Situation: Vor einigen Jahren (2005 Mann und 2007 Frau) hat man Bausparverträge abgeschlossen, die aktuell noch am laufen sind und bespart werden, was in der Steuererklärung auch berücksichtigt wird. Als vor ein paar Jahren das Haus gebaut wurde, waren diese jedoch noch nicht zuteilungsreif. Wie können diese Bausparverträge nun genutzt werden, so dass der Steuervorteil der vergangenen Jahre nicht verloren geht? Können die Bausparverträge für Sondertilgungen genutzt werden? Wie gibt man dies dann in der Steuererklärung an? Was wäre hier die beste Vorgehensweise? Da momentan scheinbar viele mit der Steuererklärung beschäftigt sind, wird es mit Sicherheit noch einige geben, die die gleiche Situation haben.

Vielen Dank und auf einige hilfreiche Kommentare


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KrK
56 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Naja, deine Situation ist ja sehr simpel: 

Wenn beide Verträge schon länger als 10 Jahre laufen, bleiben die bisherigen Steuervorteile in jedem Fall bestehen, völlig egal was du mit dem angesparten Geld machst (also z.B. am Ballermann versaufen). Wenn die Kohle nicht zu eigenen wohnwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Sondertilgung des Kredits) genutzt wird, dann werden dem "Zweckentfremder" in Zukunft keine steuerlichen Absetzmöglichkeiten für seine Bausparvertragsbeiträge mehr gewährt. Aber einen weiteren Vertragsabschluss scheinst du ja gar nicht zu planen. Insofern ist es noch nicht mal nötig, bei der Steuererklärung überhaupt einen Nachweis zu erbringen, wie das ausbezahlte Kapital verwendet wurde, denn nachzuversteuern ist dann in keinem Fall etwas.

Das geht alles klar hervor aus:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/aides-indirectes/epargne-logement.html

 

Was aber u.a. eine wesentliche Frage in dem Zusammenhang ist, die hier einem anscheinend niemand beantworten kann:

Dürfen Beiträge für zukünftige Bausparverträge auch noch abgesetzt werden, wenn das ausbezahlte Bauspar-Kapital in Raten für Tilgungen verwendet wird und eben bei Auszahlung noch kein Nachweis über die Verwendung des vollen Betrags erbracht werden kann ?

bzw.

um die steuerliche Absetzmöglichkeit sich zu erhalten, muss der ausgezahlte Betrag direkt verwendet werden für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke ? Falls ja, welche exakten Fristen gelten ?

Was passiert mit der zukünftigen steuerlichen Absetzbarkeit, wenn nur ein Teil der Bausparsumme für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke bennutzt wird ?

usw.

 

Was mir gar nicht einleuchtet: Wieso willst du denn deinen Bausparvertrag auflösen, schätze mal die Verzinsung liegt bei > 3%. Am freien Kreditmarkt bekommt man ohne Probleme Kredite für < 2%. Ich spiel in so einer Situation lieber "Bank", und kassiere noch die Differenz von Bausparverzinsung und Kreditzins.

 


Anonymous
Anonyme

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4 Jahren  ago  

Im Zusammenhang von Bausparverträgen und Steuererklärung folgende Frage: Sind eigentlich auch die Beiträge zum Bausparvertrag abzugsfähig, wenn sich der Bausparvertrag nicht mehr in der Ansparphase befindet, sondern schon in der Darlehensphase?