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Forum / Steuern und Finanzen

Vollzeitangestellter in Luxembourg und Minijob in Deutschland?  

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Céline Garros
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wo kann man diese Grenzen offiziell nachlesen?

Die Nebentätigkeit hat ein paar Limits die man beachten muss.

1. Erziehlt man mehr als 10% vom Jahreseinkommen verliert man in Lu den Anspruch auf Steuerlichegleichbehandlung mit Luxemburger.

2. Erziehlt man mehr als 25% vom Jahreseinkommen geht das Sozialversicherungsrecht von Luxemburg an das Wohnland (Deutschland). In diesem Fall sind Renten.-, Kranken.-, Pflege.-, Arbeitslosenversicherung an den deutschen Träger zu entrichten. Da der AG aus Lu nur die AG Anteile aus Lu tragen muss bleibt ein hohes Delta das man dann selbst zahlen muss. Selbstverständlich verliert man dann auch die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung in Lu.


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Manfred1
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12 Jahren  ago  

Öffentliche Petition n°606 - Vorschlag zur Änderung der Lohnindexierung

http://www.chamber.lu/wps/portal/public/PetitionDetail?action=doPetitionDetail&id=629

Diese Petition ist proaktif und soll vermeiden, dass der INDEX komplett wegfällt.

In den letzten zwei Jahren wurden mehrere Indexerhöhungen nicht ausbezahlt, die Regierung hat immer einen Grund, respektiv eine Möglichkeit gefunden es zu verschieben.

Der Wunsch der Regierung und von den Arbeitgebern wäre es, den INDEX komplett abzuschaffen, da es in der bisherigen Form in manchen Fällen sehr kostspielig ist.

Die Indexerhöhung kann man als eine ungesunde Spirale bezeichnen, da bei Auszahlung im Gegenzug die Produktionskosten, Verkaufspreise etc. steigen.

Der Arbeitnehmer hat so gesehen mit der Lohnerhöhung nichts gewonnen, da am Ende wie oben schon beschrieben, der Arbeitgeber aufgrund der höheren Personalausgaben, die neuen Ausgaben woanders wieder auffangen muss.

Oder im schlimmsten kommt es dazu, dass der Arbeiter/Angestellter zu teuer wird und durch eine billigere Arbeitskraft ersetzt wird.

In der bisherigen Form ist die Indexerhöhung auch sehr nachteilig für die weniger gut verdienende Gesellschaft.

Bei einer Erhöhung hat z.B. ein Angestellter mit einem Mindestlohn jedeglich 48,07 € mehr bei einer Indexerhöhung (0,025*1.922,96= 48,074€) und ein Angestellter der z.B. 9.374,43€ verdient würde in diesem Fall 234,36€ (0,025*9374,43= 234,36€) mehr bekommen.

Deswegen, sollte folgendes gemacht werden:

a) Der INDEX soll nur auf den Mindestlohn berechnet werden (0,025*1.922,96= 48,074€), b) Oder maximal auf den doppelten berechnet werden (0,025*3.845,96= 96,148€).

Zwichen den doppelten Mindestlohn in Höhe von 3.845,96€ und dem dreifachen in Höhe von 5.768,88€ sollte der Arbeitnehmer maximal eine Indexerhöhung von 96,148€ erhalten.

Wenn das Gehalt den dreifachen Mindestlohn übersteigt, soll der Index für diese Arbeitnehmer wegfallen.

WICHTIG!!! Sollten Sie diese Petition auf www.chd.lu unterschreiben, vergessen Sie bitte nicht auf den Link „Activer votre signature“ zu klicken, welchen Sie nach der Unterschrift bei der Chambre des Députés auf Ihre angegebene Emailadresse erhalten.