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Forum / Steuern und Finanzen

Vollzeitangestellter in Luxembourg und Minijob in Deutschland?  

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SevenOfNine
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12 Jahren  ago  

da bin ich auch schon wieder........

habe dieses schreiben der OBGL gefunden:

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/?s=minijob

Gruss


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo an alle,

also ich habe genau diese Situation seit letztem Jahr. Ich arbeite als Angestellte in Lux und als Minijobber in Deutschland.

Ich habe meine AG in Lux informiert, der mir die Adresse einer Behörde gegeben hat, bei denen ich schriftlich angeben musste, wieviele Stunden ich in der Woche in Deutschland arbeite und fertig. Kein Problem, geht nur um den Versicherungsschutz.

Bezahle in Deutschland eine Pauschalsteuer, das sind ein paar Euro und davon wird auch nichts in meine lux Steuererklärung eingetragen. Bin bei einem grossen Lohnsteuerunternehmen, die haben auch bestätigt, dass das ok ist.

LG GMSLux


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SevenOfNine
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12 Jahren  ago  

Hallo GMSLux,

vielen Dank für deine Infos. Weisst du noch, was für eine Behörde das war ?

Gruss


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info
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12 Jahren  ago  

Ich finde es immer wieder lustig wie Menschen durchs Leben laufen und sich dabei auf Aussagen von Leuten verlassen die absolut keine rechtsverwertbare Position haben.

Luxemburg und Deutschland haben eines gemeinsam - Rechtssichere Auskünfte erteilt alleine das Finanzamt, dieses in Schriftform und nur auf schriftliche Anfrage.

Der Rest ist Plumer-Quatsch und taugt in bessten Fall für die hauptberuflichen Thekenphilosophen.


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SevenOfNine
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12 Jahren  ago  

Hallo,

sehe das auch so wie "info".... verstehe nur nicht, wieso in diesem Fall das FA sagt, das sie nicht zuständig sind und die Genossenschaft meint, das alles in Butter ist. Hätte schon gerne was schriftlich von irgendeinem Amt. Obwohl das FA anscheinend nicht "zuständig" ist.... sind die doch die Ersten die bei der nächsten Steuererklärung die Hände aufhalten..... und sagen..... tja das hätte sie doch wissen müssen....

Gruss


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info
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12 Jahren  ago  

Es sei nochmals ein Hinweis erlaubt was die rechtliche Situation angeht.

Der Steuerpflichtige ist zunächst mal alleine voll rechtlich verantwortlich. Damit eine Antwort vom Finanzamt etwas vor Gericht gilt müssen folgende Punkte grundsätzlich immer erfüllt sein.

Die Antwort vom FA ist immer in Schriftform. Die Antwort gilt nur für 1 Jahr (Steuerjahr) Die Antwort ist immer kostenpflichtig Die Antwort gilt nur unter dem Vorbehalt das dem Finanzamt alle relevanten Informationen geschickt wurden.

Man sollte halt mal daran denken das beim Minijob in den letzten 3 Jahren grundsätzliche Änderungen in Kraft getreten sind, die sowohl das Steuerrecht als auch das Sozialversicherungsrecht betreffen. Es gibt selbst beim Finanzamt Trier nur sehr wenige Finanzbeamte die sich mit allen Änderungen der letzten Jahre auskennen. Bei den Versicherungen sieht es noch finsterer aus.

Wir erinnern uns zB an die Steuersituation bei den Berufskraftfahrer die vor ca 10 Jahren ihr blaues Wunder mit den Finanzämter erlebt haben als selbst abgegebene Steuererklärungen auf 10 Jahre rückwirkend für ungültig erklärt wurden.

Wie auch immer, am ende steht jeder alleine da und die Ausreden helfen nicht: - habe ich im Internet aber so gelesen - hat mit das Finanzamt am Telefon aber so gesagt - das hat ein Kollege mir so erklärt usw


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SevenOfNine
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12 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe heute Morgen mit einen kompetenten Herrn beim Finanzamt in Trier geredet (Herr Klaus Robert Braus 0651-9360-34011). In der Tat hat dich die Situation für Grenzgänger in Verbindung mit einem Minijob in 2013 geändert. Es ist so, dass die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Luxemburg abgeführt werden müssen (der Minijob gilt als 2. Beschäftigungsverhältnis in Lux., da es dort den Minijob nicht gibt). Die Versteuerung wird in Deutschland vorgenommen, indem auf den Verdienst des Minijobs, das Welteinkommen drauf gerechnet wird, um meinen Steuersatz zu bestimmen (ca. 25-30%), den ich dann in der Steuerklasse 1 abführen darf.

Gruss


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Abzüglich Werbungskostenpauschale (1000 Euro) und sonstigen Abzügen wie anteilige Sozialversicherung, etc. .


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12 Jahren  ago  

Meine Rede, es hat sich was geändert - aber hier scheinen einige das nicht zu registrieren obwohl sie alleine verantwortlich sind.

Nebenbei finde ich es jedoch eine Frechheit das sicht der Staat damit aus der Sache rauszieht das er es ja im Bundesbekanntmachungsblatt (oder wie der Name auch immer ist) veröffentlicht hat und jeder Bürger selbst verantwortlich ist sich schlau zu machen.

Das ganze ist dann idR noch so das selbst die Fachstellen wie das Finanzamt keine Schulung zu der Änderung erhalten haben und aus Unwissen am Telefon noch falsche Auskünfte geben auf die sich der Bürger verlässt. Um dann als Bürger am Ende jedoch völlig allein im Regen zu stehen wenn es vor Gericht geht.


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SevenOfNine
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12 Jahren  ago  

Hallo Forum,

hier noch ein Link zur DVKA, dort kann man das Formular zur Freistellung der Sozialversicherungsbeiträge runterladen, wenn man als Grenzgänger einen Nebenjob in Deutschland annimmt.

http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/pdf-Dateien/Antraege883/13_1_mehrere_Arbeitgeber/13_1_mehrere.pdf

Gruss


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Dieses Formular und dieses Vorgehen funktioniert. Ich habe das bereits dieses Jahr gemacht, Die GKV setzt sich dann mit der luxemburger Sozialversicherung in Verbindung. Das Einkommen in Deutschland (wenn weniger 25%) wird dann in Lux bei der Sozialversicherung angerechnet, sprich man zahlt auf diesen Einkommensanteil Sozialversicherung in LUX, also ca. 25% vom Lohn.

Wenn mehr als 25%---> Dann geht das umgekehrt und die Sozialversicherung wird in DE fällig und zwar für das gesamte Einkommen (DE +LUX) --> Das ist dann ziemlich schlecht!!


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HBergeron
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12 Jahren  ago  

Wie sähe denn die Alternative aus: Anstatt als Angestellter im Minijob eine freiberufliche Nebentätigkeit in Deutschland?

Ein Zahlenbeispiel zur Veranschaulichung: Angestellter in LUX, 30 h/Woche, 3000 € Monatsbrutto Freiberufler in BRD, 10 h/Woche, 1000 € Gewinn/Monat

Sind auch Beiträge für Krankenkasse und Rente in BRD zu zahlen? Und muss ich in BRD nur für die Freiberuflichkeit Steuern zahlen (Also bzgl. 1000 € Gewinn) oder greift der Progressionsvorbehalt, d.h. Steuergrundlage wären 3000 + 1000 = 4000 €?


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Bei freiberuflicher Tätigkeit in DE und Angestellt in LUX: --> Sozialversicherung voll in LUX (auf den gesamten Betrag von 4000 Euro, macht für die 1000Euro in DE ca. 250Euro Sozialversicherung in LUX) --> Steuer 1000 Euro in DE natürlich mit Progressionsvorbehalt.

In diesem Falle gilt die 25% Regel für die Sozialversicherung nicht. Das das Angestelltenverhältnis zählt.


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anti43
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12 Jahren  ago  

Sorry fürs aufwärmen, aber wem melde ich denn in Lux meine deutschen Nebeneinkünfte in Bezug auf die Sozialversicherung?

" Sozialversicherung voll in LUX "

Gruss Andreas


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Der CCSS:

CCSS 125, route d’Esch L-2975 Luxembourg