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Forum / Steuern und Finanzen

Wo Kaufnebenkosten in der Steuererklärung angeben?  

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Michael90
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich möchte meine erste Steuererklärung in Luxemburg machen. Die meisten Infos dazu habe ich im Netz gefunden.

Nur wo gibt man die Kaufnebenkosten in der Erklärung an?

Ich habe 2018 eine Immobilie in Deutschland gekauft und Grundsteuer, Makler etc. gezahlt und möchte diese steuerlich absetzen.

Steuerkl. 1a mit einem Kind

 

Wer kann mir helfen?

 

Danke im Voraus.

 


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ondskapt
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5 Jahren  ago  

Makler und Grundsteuer aus einer Immobilie in D kann man nicht in L absetzen. Geht nur wenn du auch eine Immobilie in L hast (auf jeden Fall mal für die Grundsteuer).

 


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Michael90
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5 Jahren  ago  

Lt. folgendem Link sind die Kosten für L sowie D absetzbar. 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/aides-indirectes/declarer-residence-principale-secondaire.html

 

Nur wo werden diese eingetragen? 


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Die Kosten die du hier absetzen willst, sind die Kosten für die Zinsen aus dem Immoblienkredit. Das sind aber nicht die Kaufnebenkosten vom Immobilienkauf.

Zinsen aus dem Immobilienkredit = Seite 10 Feld 1033 - 1059 ausfüllen, Erklärungen beachten.

Den ermittelten Betrag aus Zeilen 1056 - 1059 in Zeilen 1021 - 1024 / 1029 - 1032 übertragen.

 


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Michael90
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5 Jahren  ago  

Die Schuldzinsen sind bekannt.

 

Auszug aus dem Artikel sagt etwas anderes:

Ein Steuerpflichtiger, der ein Immobiliendarlehen für die Anschaffung oder den Bau seiner Hauptwohnung aufnimmt, kann die Kosten für die Finanzierung des Darlehensvon seinen Einkünften absetzen. Die Schuldzinsen im Zusammenhang mit dem Darlehen gehören zu diesen Kosten, den sogenannten Werbungskosten.

Die Immobilie kann sich in Luxemburg oder im Ausland befinden.

 

Die Finanzierungskosten wie die einmalige Provision, der Hypothekenbrief und die Verwaltungsgebühren sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar, sofern sie sich auf den Zeitraum vor dem Bezug der Wohnung beziehen und der Bau oder der Kauf der Wohnung in eine konkrete Phase übergegangen sind.


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Ein Versuch ist es wert, dann würde ich die in Felder 1025 - 1028 eintragen und entsprechende Belege mitschicken.


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KrK
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5 Jahren  ago  

Aus dem Auszug der Guichet-Information geht doch klar hervor:

Es sind die FinanzierungsKOSTEN des DARLEHENS absetzbar. Dies ist nicht zu verwechseln mit den Finanzierungskosten der IMMOBILIE (=Kaufnebenkosten). 

Oder anders ausgedrückt:

die Finanzierungskosten des Darlehens sind eine sehr kleine Teilmenge der gesamten Kaufnebenkosten. Zu diesen Darlehensfinanzierungskosten gehört - wie in dem Auszug beschrieben - eben im wesentlichen die bei der Kreditaufnahme gezahlte Bankprovision (diese Summe ist im Kreditvertrag deutlich ausgewiesen) und zusätzlich die reinen Gebühren, die der Notar für die Beurkundung der mit dem Kredit verbundenen Hypothek erhält (geht aus der Notarrechnung hervor). Es können da auch noch weitere Sachen (mit eher marginalen) Beträgen hinzukommen (z.B. wenn man einen kostenpflichtigen Finanzierungsvermittler engagiert hatte)

Es sind jedoch immer nur die Sachen abzugsfähig, die mit dem Kredit direkt in Verbindung stehen. Die Registergebühren oder Maklergebühren (die den Hauptteil der Kaufnebenkosten ausmachen) z.B. haben ja nix mit dem Kredit zu tun, sind also definitiv nicht abzugsfähig. 

Sonst würde vermutlich jeder nurmehr mit Immobilien handeln. 

Insgesamt dürften noch nichtmal  ganz 10% der gesamten Kaufnebenkosten absetzbar sein. 

 

In welchen Kästchen du da deine Kreuze setzen sollst, kann ich nicht genau sagen. Ich weiss jedoch, dass es für den Kauf einer vermieteten Immobilie eigene Zusatzformulare gibt; gut möglich, dass es sowas auch für den Erwerb von selbst genutzten (so es sich darum handelt) Immobilien gibt. 


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Baker
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5 Jahren  ago  

Also Meine Kaufnebenkosten werden in der deutschen Steuererklärung über X Jahre abgeschrieben. Je nachdem ob du vermietest würde ich diese in Deutschland ansetzen. Du kannst ja schliesslich nicht deine Kaufnebenkosten in Deutschland und Lux ansetzen. Je nachdem welchen Steuerstatus du hast und welchen % satz Steuern du auf deine Mieteinnahmen in Deutschland nachzahlen muss macht es Sinn. Wenn man die Immobilie selber nutzt, kann es dann doch sinvoll sein in Lux etwas anzugeben.


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Hallo,

eine ähnliche Frage von mir.

Wir haben 2017 einen Grundstück gekauft und 2018 ein Haus darauf gebaut.

Soll das Grundstück in die Lohnsteuererklärung 2018 rein (Zeile 1135)? Oder geht das nicht mehr? Kann man die Notarkosten dann auch absetzen (gehören die Notarkosten zu den Aktkosten?)?

Vielen Dank für eure Hilfe!


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KrK
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5 Jahren  ago  

Es müssen grundsätzlich 2 unterschiedliche Arten des Immobilienkaufs/Immobiliennutzung unterschieden werden:

A)

Bei einer selbst genutzten Immobilie kann man nur sehr wenig absetzen, insbesondere keine Kaufnebenkosten (mal von geringen Kreditnebenkosten abgesehen). 

B)

Bei einer Immobilie, die zur Vermietung bestimmt ist (kann auch mal temporär leer stehen, wenn man grade auf Mietersuche ist) kann im Rahmen der allgemeinen AfA-Abschreibungen der wesentliche Teil des Kaufpreises abgeschrieben werden. Genauer: Abgeschrieben werden kann der reine Gebäudewert der Immobilie, jedoch nicht der auch im Kaufpreis enthaltene Bodenwertanteil (da ja Grund und Boden sich im Laufe der Jahre nicht abnutzen können).

Meist ist der reine Bodenwert und der reine Gebäudewert im Kaufvertrag einzeln aufgeschlüsselt. Bei in Deutschland gelegenen Immobilien gibt es Bodenrichtwerttabellen, aus denen sich dann zu einer konkreten Immobilie mit einer bestimmten Adresse der Bodenwert(anteil) ermitteln lässt. In Luxemburg gibt es diese Tabellen nicht, und so der Bodenwertanteil nicht im Kaufvertrag drinsteht, wird meist von einer 80-zu-20 -Verteilung ausgegangen, also bei einem Nettokaufpreis von 500.000 € wäre dann der Bodenwertanteil 100.000 € und die restlichen 400.000 € Gebäudewertanteil. Abgeschrieben werden können dann diese 400.000 € sowie die Kaufnebenkosten (wobei ich nicht definitiv weiss, ob die komplett oder auch nur mit dem anteilsmässigen Gebäudewertanteil berücksichtigt werden dürfen (wovon ich ausgehe)). Diese Abschreibung beträgt in der Regel 2% pro Jahr (hängt u.a. vom Alter der Immobilie ab). Also jährlich können dann insgesamt rund 8.600 €  (8.000 für den Gebäudewert und ca. 600 € für die Kaufnebenkosten) abgeschrieben werden (über einen Zeitraum von 50 Jahren)

(Allerdings wird man dann natürlich auch im Regelfall Mieteinnahmen haben, die dann unter dem Strich meist trotz auch abzugsfähiger Kreditzinsen, Reparaturen etc. zu einem zusätzlichen Steueraufwand aus Vermietung und Verpachtung führen).

 

Grundsätzlich sind Zahlungsvorgänge in 2017 nicht mehr in einer Steuererklärung für 2018 abzugsfähig, insb. dann nicht, wenn schon ein rechtskräftiger Steuerbescheid für 2017 vorliegt.

Etwas anderes ist es, wenn die der bereits 2017 erfolgten Zahlung zugrunde liegende Leistung noch nicht geliefert wurde (also. z.B. das Haus 2017 bezahlt wurde, aber noch nicht gebaut wurde), dann kann man das schon noch probieren in die Steuererklärung für 2018 mit hinein zu nehmen und argumentieren, dass der ganze Vertrag erst 2018 vollendet wurde. 

Für die Berücksichtigung eines Grundstückkaufs, der 2017 notariell mit Eigentumsübergang abgeschlossen wurde, sehe ich allerdings keine Möglichkeit, den noch in der 18er-Erklärung anerkannt zu bekommen. 

(was nicht heisst, dass MAL ein Steuersachbearbeiter das Datum falsch liesst und es fälschlicher Weise doch anerkannt wird)


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KrK
56 Messages

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5 Jahren  ago  

PS:

wobei bei einem reinen Grundstückskauf sowieso kaum etwas absetzbar ist (selbst wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt und fristgerecht in der Steuererklärung angegeben worden ist). Wüsste nicht, was man da überhaupt noch ausser etwaigen Kreditnebenkosten absetzen wollte.