Verkaufsoffener Sonntag

Das Bundesverfassungsgericht hat der Kommerzialisierung des Sonntags eine Absage erteilt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das liberale Berliner Ladenöffnungsgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen sei verfassungswidrig.

Das bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in Berlin an zehn Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr. Die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Regelung ist seit 17. November 2006 in Kraft.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die jeweils siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen, die laut Berliner Gesetz ohne besondere Voraussetzungen möglich ist, das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes unterschreitet. Die Berliner Regelung bleibe allerdings noch bis 31. Dezember 2009 in Kraft, so dass die Ladenöffnung an den Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist.

Die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Gesetz hatten damit teilweise Erfolg. Die übrigen Regelungen im Berliner Ladenöffnungsgesetz beanstandete das Verfassungsgericht nicht.