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Forum / Familie und Gesundheit

Geburtenzulage, aber wie ?  

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lezeburger
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15 Jahren  ago  

Hi @ all. Ich weiß das Thema wurde shon öffters behandelt. Ich habe auch bereits die Suche genutzt, aber ich habe nicht richtig durch geblickt, drum Frage ich nochmal.

Meine Freundin ( im August Frau ) ist schwanger. Nun könnte ich ja die Geburtenzulage beantragen. Lohnt sich die Mühe überhaupt da meine Freundin weder in Luxemburg arbeitet noch wohnt. Nur ich gehe nach Lux. arbeiten.

Und falls das alles geht mit den Vorgeburtlichen Untersuchungen. Was muß ich an die CNPF schicken, um diese Formulare zu bekommen. Wollte denen bereits eine E-Mail schreiben, leider ist da aber alles auf Französisch. Kann man denen auch auf den Briefweg was schicken?

Wird das Formular dann wieder zurück an die CNPF geschickt? Bekommt man dann auch automatisch die anderen Formulare mitgeschickt?

Um eine Antwort wäre ich euch sehr Dankbar.

Mfg lezeburger


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

da Du in Luxembourg arbeitest, stehen Deiner Freundin (bald Frau)-Herzlichen Glückwunsch schon mal vorab- die Zulagen zur Geburt zu. Vorgeburtliche, 580 Euro, Geburtliche 580 Euro und die nachgeburtliche Zulage 580 Euro. Den Antrag musst Du am besten schriftlich anfordern. Du bekommst dann alle 3 Formulare zugeschickt. Wobei Du ja im Momant erst eine beantragen kannst. Es ist aber dabei zu beachten(strengstens) alle Daten und Untersuchungsfristen, die im Antrag auszufüllen sind auch strikt einzuhalten. Insbesondere die Untersuchungstermine Deiner Frau sind wichtig Und!!!! Zahnarztbesuche sind nachzuweisen. Die Formular sind auf französisch und sind in deutsch auch nicht zu bekommen. Der untersuchende Arzt kennt aber sicher die Formulare und kann diese verstehen und auch ausfüllen. Hoffe Dir geholfen zu haben. Viel Glück.


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kiefun
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15 Jahren  ago  

Hallo,

Also ich bin auch Momentan am Nachsuchen ob wir überhaupt als Grenzgaenger diese Zulagen alle bekommen werden. Denn bis jetzt habe ich nur gelesen dass man in Luxemburg leben muss. Da ich und mein Mann aber Luxemburger sind und auch in Luxemburg arbeiten weiss ich jetzt nicht wie es weitergeht. Bin zimlich durcheinander weil man dieses und jenes hört. Ich habe heute mal das Formular abgeschickt mit den Stempeln und warte nun auf eine Antwort. Aber wie gesagt auf allen luxemburgischen Gesetzesseiten steht dass man als Grenzgaenger diese Geburtszulagen nicht zu gut hat. Und dann lese ich hier wieder dass man sie aber ab dem 1.1.2006 bekommt .... :confused::confused::confused::confused::confused:

Weiss jetzt auch nicht weiter :cry::cry::cry:


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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Man bekommt sie auf alle Fälle trotz fehlgedruckter Broschüren! Es gibt schon hunderte Grenzgänger, die sie erhalten haben. Wir auch ;-)))


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Susisulu
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15 Jahren  ago  

Hallo, diese Zulagen stehen (anscheinend) jedem zu - auch wir haben sie bekommen - wenn Du Dich besser informieren willst, versuch`es doch mal bei einer Luxemb. Gewerkschaft, z.B. der LCGB. Da wirst Du geholfen - die beraten Dich wirklich super, dann funktioniert alles fast wie von alleine! Wie schon vorher erwähnt muß man für die Geburtszulagen nur genau die Termine einhalten, sich diese vom Arzt bescheinigen lassen, dann kann nichts mehr schief gehn.:wink:


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

man muss nicht in Luxembourg wohnhaft sein, um diese Zulagen zu erhalten. Man muss lediglich in Luxembourg beschäftigt sein. Auch, wenn nur einer der Partner in Luxembourg arbeitet. Ich selbst habe die ersten 2 Zulagen schon bekommen. Die nachgeburtliche Zulage werde ich jetzt beantragen. Meine Tochter wird jetzt 2 Jahre und das Formular ist soweit komplett. Also keine Sorgen machen und auf grosse Suche machen. Die Zulagen stehen Euch auf jeden Fall zu.


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soleo08
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15 Jahren  ago  

Wir haben die Zulagen auch bekommen, wohnen in D, arbeiten beide in L, nicht verheiratet. Die Stempel sind aber absolut wichtig in den richtigen Zeiträumen, Zahnarztbesuch nicht vergessen... deshalb ist es von Vorteil, die Formulare schon früh in der Schwangerschaft zu haben, dann kann man die Arztbesuche entsprechend den Auflagen planen... besser übrigens die Formulare persönlich bei der CNPF abholen (sind sehr nett dort und Formulare gibts an der Rezeption)... Die Formulare haben immer noch den Aufdruck mit dem luxemburger Wohnsitz, ist aber nicht weiter wichtig.

Grenzgänger bekommen die Boni seit 2006.


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kiefun
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15 Jahren  ago  

Okay dann kann ich jetzt nur noch abwarten. Denn habe das erste Formular schon abgesendet. Da ich in 3 Wochen mein erstes Kind bekomme.

Die müssten dann mal Ihre Rechte und Gesetze erneuern, denn man findet nur das dass man in Lux. wohnhaft muss sein :/ ....

Vielen Dank für all eure Antworten 🙂


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tibedi
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen, super das ihr alle schreibt, das einem die Zulagen zustehen, wenn der Partner (nicht Ehemann) in Luxemburg arbeitet. Auch wir haben versucht den entsprechenden Hinweis in Broschüren oder pro familia etc. rauszufinden, konnte mir aber niemand 100prozentig beantworten. Unser Sohn ist letztes Jahr im Juli auf die Welt gekommen und wir sind nicht verheiratet. Mein Freund arbeitet seit Jahren in Lux, ich geringfügig freiberuflich in D. Uns wurden die Zulagen abgelehnt mit der Begründung, das die unter Punkt 1 aufgeführte Bedingung nicht erfüllt wäre: die Mutter muß ihren Wohnsitz in Lux haben. Hatte dann nochmals einen Brief an die CNPF geschickt, das wir meines Wissens berechtigt sind, die Zulagen zu erhalten, leider ohne Reaktion bis heute. Also scheinbar klappts auch nicht immer…leider. Wenn jemand einen Tipp hat, wo was schwarz auf weiss steht, dann würden wirs vielleicht noch mal versuchen


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

das die Mutter in Luxembourg wohnen muss um in den Genuss der Zulage zu kommen, ist absoluter Blödsinn. Steht alles auf der Broschüre der Familienkasse (ww.cnpf.lu) Das Geld steht definitiv auch Grenzgängern zu, wenn einer der Ehepartner in Luxembourg arbeitet. Das Geld wird halbjährlich ausgezahlt und kommt in der Regel mit den Ausgleichzahlungen des Kindergeldes. Ich weiss es so genau weil ich es auch bekomme. Arbeite selbst In Luxembourg, meine Frau in D und wohnen auch in Deutschland. Ich glaube kaum, das die uns das Geld auszahlen würden wenn es uns nicht zustehen würde. Du bekommst im übrigen auch die vorgeburtliche Zulage, die Geburtszulage und auch die nachgeburtliche Zulage bei erreichtem Alter von 2 Jahren. Formulare sind auch bei der o.g. Anschrift zu bekommen. Ich muss es in Deinem Fall nochmal ausdrücklich sagen. Bitte persönlich vorbeifahren und mit denen sprechen, dann klappt das auch. Die andere Aussage ist absoluter Quatsch.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

achso, no was an Tibedi,

es kann natürlich sein, das Du aus anderen Gründen keine Geld bekommst. Denn dann, wenn die Zahlungen, die Du in der ersten Phase nach der Schwangerschaft (neues Elterngeld D) erhalten hast, die Beträge der Luxembourger übersteigen. Heisst. Sind die Zahlungen aus dem Elterngeld Deutschland relativ hoch, so übersteigen die meist die theoretischen Zahlungen aus Luxembourg. Ja und dann gibt es nix. Ich glaube, teilweise werden sogar die Kindergeldzahlungen da mit reingerechnet, obwohl sich da die Geister scheiden. Darüber wird immer wieder diskutiert, denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Ist aber bei uns so gewesen. Also prüf das doch nochmal nach.


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tibedi
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15 Jahren  ago  

Danke, werden nochmal versuchen eine Begründung zu bekommen. Dachte, das es bei uns daran liegt, das wir nicht verheiratet sind, aber der Ablehnungsbescheid lautete so (mit dem Wohnsitz). An hohen Elterngeldzahlungen kann es nict liegen, da ich nur 300 € bekommen habe, weil ich nur geringfügig freiberuflich gearbeitet habe. Die Differenzzahlung zur Erziehungszulage haben wir sogar bekommen, nur die Geburtszulage und die vorgeburtliche Zulage nicht. Obwohl ich alles penibel ausgefüllt habe. Wollte jetzt versuchen die Erz.zulage fürs zweite jahr zu beantragen (wenns kein Elterngeld mehr gibt). Weisst du ob das Grenzgängern zusteht?


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soleo08
44 Messages

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15 Jahren  ago  

Es ist wohl so, dass wenn die Frau nicht in Luxembourg arbeitet oder lebt, müsst Ihr verheiratet sein. Bei Ledigen Paaren muss sie in Lux arbeiten oder wohnen, da der Bonus direkt auf die Frau bezogen ist (anders als das Kindergeld).


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

tibedi,

kläre das doch nochmal ab , ob das wirklich daran liegt, das ihr nicht verheiratet seid. Die Erziehungszulage für das 2.Jahr braucht Du nicht beantragen. Wenn das beim ersten Jahr geklappt hat geht das automatisch so lange, wie sie Euch zustehen.


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kiefun
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15 Jahren  ago  

Hallo,

Könnt Ihr mir vielleicht sagen wo ich das Formular E 401 ausfüllen lassen muss? Hab das nämlich jetzt per Post zugesendet bekommen. Und was da alles ausgefüllt werden muss.

Vielen vielen Dank....