Kinder, es gibt Geld!
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 07/05/2002 um 00:05
Der Staat Luxemburg gewährt seinen Bürgern eine ganze Reihe von Sozialleistungen
für die Familie (“prestations familiales”). Diese können unter
bestimmten Voraussetzungen (aufgrund des in EU-Regelungen verankerten Gleichbehandlungsprinzips)
auch von einem in Luxemburg arbeitenden deutschen Grenzgänger für seine
in Deutschland wohnende Familie beansprucht werden.
Unter die auf solche Weise “exportierbaren” Leistungen fällt vor
allem das Kindergeld. Nach dem Stand 1.6.2002 beträgt die Höhe des Kindergelds
in Luxemburg:
Monatliche Zahlungen
Index 606,61 |
|
EUR
|
|
Kindergeld für
|
|
1 Kind
|
172,36 |
2 Kinder
|
409,28 |
3 Kinder
|
745,44 |
4 Kinder
|
1 081,36 |
5 Kinder
|
1 417,45 |
Alterszulage
|
|
6 – 11 Jahre
|
15,02 |
12 Jahre und mehr
|
45,06 |
Sonderzulage für behinderte Kinder | 172,36 |
Index. Wir haben den zurzeit aktuellen Stand von 1.6.2002 angezeigt. Mit dem
Index zu rechnen, setzt zwar keine höhere Mathematik voraus, dennoch ist
dadurch die Berechnung des Kindergelds, ggf. für mehrere Kinder mit Zuschlägen,
mitunter eine etwas längere Geschichte.
Daher wollen wir auf dieses Thema in dem gesonderten Beitrag eingehen: ”
Rechnen mit dem Kindergeld “.
Die grundsätzlichen Fragen, die vorrangig geklärt sein müssen,
sind natürlich erst einmal die folgenden:
1. Wer hat einen Anspruch ?
2. Wie melde ich meinen Anspruch an ?
Wer hat einen Anspruch ?
Der Grenzgänger, zu dessen Haushalt Kinder gehören, die unter diese
Regelung fallen.
Anspruch auf das Kindergeld haben die Kinder nicht direkt, sondern das Recht
ist abgeleitet aus der beruflichen Tätigkeit des Grenzgängers (bzw.
aus dessen Rentenbezug).
Der Anspruch muss termingerecht bei der zuständigen Stelle geltend gemacht
werden.
Wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet, hat das deutsche Kindergeld den
Vortritt. Der Grenzgänger kann jedoch ggf. in Luxemburg den Differenzbetrag
beanspruchen, den das nach den Luxemburger Modalitäten errechnete Kindergeld
das in Deutschland gezahlte übersteigt. Hierzu ist der Luxemburger Stelle
ein entsprechender Nachweis zu liefern.
Zum deutschen Kindergeld:
Ab 1.1.2002 wurde in Deutschland das Kindergeld für die ersten zwei Kinder
auf jeweils 154 EUR angehoben. Das 3. Kind erhält ebenfalls154 EUR, das
4. und jedes weitere 179 EUR.
Alternativ ist jedoch – ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen zweckmäßig
– zu erwägen, den Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung
in Anspruch zu nehmen.
Das Merkblatt zum deutschen Kindergeld 2002 können Sie ebenso wie die entsprechende
Antragsformulare beim Bundesamt für Finanzen herunterladen: www.bff-online.de
Zu Auskunft und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Familienkasse, die
jeweils beim örtlich zuständigen Arbeitsamt angesiedelt ist.
Wie melde ich meinen Anspruch an ?
Auch der Antrag für das luxemburgische Kindergeld muss schriftlich gestellt
werden, und die evtl. verlangten Belegstücke müssen diesem Antrag
beigefügt werden. Antragsformulare sowie weitere Informationen sind auf
der Website verfügbar: www.cnpf.secu.lu
Wer das persönliche Gespräch vorzieht, kann sich zum Schalter der
CNPF (gegenüber dem Stadtpark und der Fondation Pescatore) begeben, wo
von Montag bis Freitag durchgehend zwischen 8 und 16 Uhr Auskünfte erteilt
werden. Dies ist die in Luxemburg zuständige Stelle:
Caisse Nationale des Prestations Familiales
1a, boulevard du Prince Henri
L-1724 Luxembourg
Tel: 47 71 53-1
Fax: 47 71 53-328
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viv
merci villmools
Meffo
Vielleicht hilft ein Organigramm (am besten mit Stammbaum).
Aber Spaß beiseite:
1. im Wohnland, also in D, Kindergeld beantragen;
2. für das, was L mehr zahlt als D, in L (mit Kopie der Unterlagen aus D) Kindergeld (Differenzbetrag) beantragen.
Antragsformular für L unter "Tipps".
viv
Ich wohne mit meinen Kindern in D, arbeite in L ,habe eine Tochter aus erster Ehe und einen Pflegesohn.Mein jetziger Ehemann ist Deutscher und arbeitet in D:und ist der Stiefvater der KinderWoher beziehe ich mein Kindergeld? In diesem Wirrwar komme ich nicht klar,wer kann mir helfen.
heipasaju
Ich bin von D nach L gezogen und habe auch längere Zeit auf das erste Kindergeld gewartet. Aber dafür, das es hier viele Vergünstigungen besonders für Kinder gibt, ist das doch entschuldbar, oder? Aber keine Panik, wenn die Zahlung anrollt, dann kommt sie immer sehr pünktlich.
heipasaju
RB
Nein, bisher nicht. Ich wollte einfach mal anrufen. Von Arbeitskollegen wurde mir aber abgeraten - es könnte dadurch noch länger dauern. Aber ich werde es mal anschauen, besten Dank.
Rom1
mal die Möglichkeit des "Ombudsman" in Erwägung gezogen ?
siehe neuer Beitrag auf dieser Seite
RB
Mir gehts ähnlich: Ich habe zum 01.03.2004 den Job gewechselt - und mußte das Kindergeld ganz neu beantragen. Nach ca. 2 Monaten kam ein weiteres Formular, in dem weitergehende Angaben gemacht werden mußten (als ob man das beim ersten noch nicht gewußt hätte). Seitdem: Still ruht der See...
Am 1.04.04 bin ich in Luxemburg angefangen zu arbeiten...
Kindergeld hab ich bis heute noch nicht gesehen....
Hier gehen die Uhren etwas anders!!
Viel Spaß in Lux