Die EU-Verkehrsminister haben kürzlich bei einem Treffen in Luxemburg das für EU-weite Strafzettel relevante Gesetz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt
Hintergrund für die Maßnahme war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Seit 2013 sind die Länder der EU zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht.

War die Grundlage für die Zusammenarbeit bislang die polizeiliche Zusammenarbeit, so wird die Regelung zukünftig Teil der Verkehrspolitik werden.

In Deutschland muss die Schuld allerdings dem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter.
Die Behörden, zum Beispiel in Luxemburg, geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.
Trudelt also ein Bußgeldbescheid aus dem dem Ausland ein, konnte bislang einfach nicht gezahlt oder Einsruch eingelegt werden.

Aber, und das ist besonders für Grenzgänger ein wichiger Punkt.
Denn bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land kann die örtliche Behörde vollstrecken.
Das Risiko, festgesetzt zu werden, ist entsprechend hoch.

Um in Deutschland vollstreckt werden zu können,muss das Bußgeld eine Höhe von mindestens 70 Euro (inklusive eventueller Verfahrenskosten) haben.
Der ausländische Bußgeldbescheid darf  außerdem nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.