Zum 1. Januar 2019 werden in Luxemburg die sozialen Parameter mit Inkrafttreten verschiedener Gesetzes- und Regulierungsänderungen angepasst. Davon betroffen sind auch Grenzgänger.

Grunde hierfür liegen zum einen in der Anpassung des sozialen Mindestlohns an die Lohnentwicklung, die laut dem Gesetz vom 21. Dezember 2018 zur Änderung von Artikel L.222 des Arbeitsgesetzes mit einer Erhöhung um 1,1% einhergeht. Aufgrund dieser Anpassung ergeben sich Änderungen bei den Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrenzen sowie für die Entschädigungshöchstgrenze beim Elternurlaub.

Des Weiteren führen die jüngsten Änderungen in der Sozialgesetzgebung, insbesondere in Hinblick auf das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) zu einer Erhöhung mehrerer Sozialleistungen ab dem 1. Januar 2019.

Außerdem führt die Festlegung der monetären Werte der Pflegeversicherung für die Jahre 2019 und 2020 zu einer Erhöhung der damit verbundenen Beträge.

Schließlich werden die laufenden Renten um 0,8% nach oben angepasst. Für die neuen Renten beträgt der für 2019 geltende Neubewertungsfaktor 1,4460.

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