Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer auch in 2020 neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse – etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebracht.

Mehr Sichherheit für Radfahrer

Unter anderem diese Neuerungen soll es geben: härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden.

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat zum 6.12.2019 in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen.

Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

Zuschüsse für E-Mobilität steigen

Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen.
Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugängliche Ladestationen. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Eine Universalschlichtungsstelle des Bundes soll zum 1. Januar 2020 die Arbeit aufnehmen: Damit sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können, für die es keine branchenspezifische private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle gibt. (Quelle: ADAC)

Änderungen im Ausland

Spanien

  • Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung) soll landesweit auf 30 km/h begrenzt werden.
  • Wer auf Schnellstraßen (90 km/h) ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss statt bisher 100 Euro eine Buße von 300 Euro zahlen.

Italien

  • Kindersitze in inländischen Pkw müssen bereits mit Alarmsystemen ausgestattet sein. Sanktionen sollen frühestens ab März 2020 verhängt werden.
  • Handyverstöße werden härter geahndet: Das Bußgeld steigt auf über 400 Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen. Im Wiederholungsfall sind sogar bis zu drei Monate möglich.

Großbritannien

  • Verschärfung der Handynutzung am Steuer: Zukünftig darf das Telefon nicht mehr in die Hand genommen werden. Sonst drohen bis zu 200 Pfund Strafe oder sechs Punkte.
  • In Bristol sollen nach einem strengen Luftreinhalteplan alle Dieselfahrzeuge in Privatbesitz ab März 2021 zwischen 7.00 und 15.00 Uhr aus der Innenstadt verbannt werden.
  • Für die Londoner Umweltzone (LEZ) gelten ab dem 26. Oktober 2020 strengere Emissionsnormen für schwerere Fahrzeuge.
  • Auf Gehwegen zu parken ist aktuell nur in London untersagt. Schottland möchte dies in 2020 nun ebenfalls verbieten.

Neues aus dem Bußgeldkatalog und von Schildern

Neu im Bußgeldkatalog sind Sanktionen für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse. Zwischen 240 € und 320 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss demnächst ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte. Auch Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen 55 € und 100 € statt der bisherigen 15 € bis 35 €.

Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr einräumen. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. In speziell ausgewiesenen Fahrradzonen haben Radfahrer Vorrang. Für Autos gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Ein weiteres Schild kennzeichnet Radschnellwege unabhängig vom Untergrund. An besonders engen Stellen soll ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen werden. Daneben sollen Radfahrer bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden.